Sommer, Sonne, Grillvergnügen: Das ist nicht überall eine erlaubte Reihenfolge. Die Polizei hat am Samstagnachmittag im Naturschutzgebiet bei Icking das dortige Grillverbot durchgesetzt. Gegen 17.50 Uhr meldete eine aufmerksame 80-jährige Münchnerin ein Naturschutzdelikt am Eisweiher, berichtet die Polizei.
Vier Personen im Alter von 20 bis 59 Jahren aus dem Raum München hatten am Ufer des Gewässers, nahe des Ickinger Stauwehrs, einen Einweggrill aufgestellt und in Betrieb genommen, um ihr Abendessen zuzubereiten. Dabei übersahen sie offenbar sämtliche Hinweisschilder, die auf das Grill- und Feuerverbot im Naturschutzgebiet „Isarauen zwischen Schäftlarn und Bad Tölz“ hinweisen.
Die Verordnung untersagt das Feuermachen, Grillen und Rauchen im Wald in der Zeit von 1. März bis 31. Oktober ausdrücklich. Beamten der Polizeiinspektion Wolfratshausen untersagten den Münchnern das Grillen und forderten sie auf, sich eine andere Möglichkeit fürs Abendessen zu suchen. Gegen die vier wurde eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit erstattet. Über eine mögliche Geldbuße entscheidet die zuständige Naturschutzbehörde des Landratsamts Bad Tölz-Wolfratshausen.

