Icking:Debatte über Asyl-Grundstück

Ickinger Räte befürchten Baurecht durch Unterkünfte in Dorfen

Von Claudia Koestler, Icking

"Fragwürdig", "merkwürdig" und "völlig intransparent": Mit solchen Vokabeln belegten einige Ickinger Gemeinderäte in der jüngsten Sitzung die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück in Dorfen, auf dem möglicherweise Asylunterkünfte gebaut werden sollen. Im Oktober 2015 hatte der Ickinger Rat beschlossen, das Grundstück an der B 11 an einen Projektentwickler zu verpachten, damit dort Holzständerbauten zur Unterbringung von Flüchtlingen gebaut werden können. Das Grundstück liegt zwar im Außenbereich, doch der Paragraf 246 des Baugesetzbuches erlaubt inzwischen als Sonderregelung befristet die Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge.

Das Landratsamt allerdings empfahl dem Ickinger Gemeinderat, für das betreffende Grundstück zusätzlich auch eine Einbeziehungssatzung aufzustellen. Damit sollte die Bebaubarkeit sicher gestellt werden. Das Amt könne, so erklärte der Zweite Bürgermeister und Sitzungsleiter Peter Schweiger (PWG), nämlich nicht mit absoluter Sicherheit sagen, dass das Grundstück die Voraussetzungen des Paragrafen 246 erfülle.

Auf dem Areal sollen zwei Gebäude errichtet werden. Damit dort auch eine 1699 Quadratmeter große und damit größere ökologische Ausgleichsfläche angelegt werden könne, als für die beantragten Gebäude nötig, könnte ein sogenanntes Ökokonto eingerichtet werden, sagte Schweiger. Ein solches könnte die Gemeinde wiederum "vielleicht für Baumaßnahmen an anderer Stelle" brauchen.

Dieser Satz in Verbindung mit der Grundsatzfrage einer Einbeziehungssatzung weckte den Widerstand bei manchen Räten. Christian Mielich (SPD/Grüne) etwa sah darin den Beleg, dass bereits Begehrlichkeiten geweckt seien: "Hier soll doch der Finger auf das Grundstück gelegt werden." Weil die Einbeziehungssatzung, anders als die Nutzung über den Paragrafen 246, nicht zeitlich begrenzt sei, unterstellte er, "dass hier doch Baurecht geschaffen werden soll auf immer und ewig." Bauamtsmitarbeiterin Cornelia Zechmeister entgegnete, dass baurechtliche Satzungen ihres Wissens nach niemals zeitlich begrenzt, dafür aber jederzeit durch den Rat aufzuheben seien.

Mielich habe mit seinen Ausführungen "den wunden Punkt getroffen", sagte Vigdis Nipperdey (Ickinger Initiative). Die Einbeziehungssatzung für das Dorfener Grundstück sei aus ihrer Sicht "überflüssig wie ein Kropf", hier würde ein klassisches Instrument des Baurechts mit einem Sonderfall, dem Paragrafen 246, vermischt - "nur weil das Landratsamt dem Braten nicht traut und kalte Füße kriegt". Die Empfehlung des Landratsamtes münde in Nipperdeys Augen in einer merkwürdigen Duplizität. Mielich wertete das gar als "intransparent" und "fragwürdig". Zechmeister widersprach und betonte, jeder könne sich bei der Auslegung dazu äußern. Sie bot allerdings an, zu prüfen, ob nicht doch eine Befristung der Satzung möglich ist, "um Satzung und Bebauungsplan zeitlich kongruent zu kriegen", wie Lisa Häberlein (SPD/Grüne) sagte. Unter dieser Voraussetzung stimmten alle Räte zu.

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