Icking:Aufs Dach gestiegen

Rathaus feilt an den Neigungen in der Ortsgestaltungssatzung

Von Benjamin Engel, Icking

Mit der Ortsgestaltungssatzung will die Gemeinde den Charakter ihrer Dorfkerne erhalten. Vor einem Jahr hatte Stadtplanerin Vera Winzinger Änderungen vorgeschlagen. Damit beschäftigte sich am Montag der Bauausschuss des Gemeinderats. Zimmerermeister Matthias Ertl (PWG) sah allerdings die Regelungen zu Dachaufbauten kritisch, weswegen die Gemeinderäte den Entwurf zur Ortsgestaltungssatzung noch abänderten.

So sollten Giebelgauben und Quergiebel nur ab einer Dachneigung von 35 beziehungsweise 30 Grad zulässig sein. Auf Anregung von Ertl verständigten sich die Gemeinderäte auf Neigungswinkel von 27 und 24 Grad. "Wir haben keine Häuser in der Region mit 30 Grad", sagte Ertl. Er wolle die Bürger nicht knebeln, aber verhindern, dass die Ortschaften verschandelt würden. Die Satzung erlaubt in den Ortskernen zudem nur, Lochfassaden zu bauen. Der Glasanteil darf je Wand nur maximal die Hälfte ausmachen. So sollen großflächige, durchgehende Glasfassaden vermieden werden. Die Gemeinderäte genehmigten im Bauausschuss allerdings, zusätzliche Wintergärten zuzulassen.

Noch muss der gesamte Gemeinderat dem Entwurf der Ortsgestaltungssatzung zustimmen. Sie gilt aber nur, solange keine Bebauungspläne existieren. Die machen für etwa drei Fünftel des Gemeindegebiets Vorgaben, wie Bauamtsleiterin Cornelia Zechmeister sagt. In deren Geltungsbereich seien Dachgauben größtenteils ausgeschlossen, um eine ruhige Dachlandschaft zu garantieren.

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