In Icking könnte demnächst ein Volksbegehren gegen den Ausbau des neuen Mobilfunkstandards 5 G starten - respektive eine Initiative, die sich auf Bundesebene für eine Gesetzesänderung stark macht. Das war zumindest Tenor unter einigen Besuchern des Bürgerinformationsabends am Mittwoch zum Thema Mobilfunkmast und 5-G-Ausbau. Die vorab befürchtete "Schlammschlacht", wie ein Ickinger das Aufeinandertreffen von Ausbaugegnern, Bürgern, Experten und Lokalpolitikern nannte, war zu dem Zeitpunkt nicht nur ausgeblieben, sondern ins Gegenteil verkehrt worden: Viele Besucher lobten die offene Kommunikation und die detaillierten, erhellenden Antworten.
Einigen der rund 150 besorgten Bürgern konnten die Experten - Gutachter Hans Ulrich und Jurist Frank Sommer - so manche Angst nehmen. Darunter etwa, dass es sich bei 5 G um eine neue Strahlungsart handle. Die neue Mobilfunkgeneration funke in jenen Frequenzbereichen wie auch schon 4 G, erklärte Strahlenberater Ulrich. Ein höherer Mast bedeute zudem nicht gleich höhere Strahlung, im Gegenteil. In Icking ließe sich so die Strahlenbelastung insgesamt reduzieren. Funkzellen alle 100 Meter seien auf dem Land auf absehbare Zeit nicht zu erwarten.
Die Experten erläuterten, welche Möglichkeiten eine Gemeinde konkret hat, um die Belastung vorsorglich so minimal wie möglich zu halten. Die Klarheit allerdings, welcher Weg nun konkret für die Gemeinde Icking der beste ist, wird sich erst noch weisen müssen. Denn an dieser Stelle entzweien sich weiterhin die Meinungen: Viele der anwesenden Bürger tendierten dazu, dass die Gemeinde den Dialog mit Mobilfunkbetreibern suchen oder den Standort für Antennen per Teilflächennutzungsplan und Konzentrationsflächen festlegen solle, um so eine möglichst geringe Belastung für alle zu schaffen. Mitglieder der Bürgerinitiative blieben jedoch bei der Forderung nach einem Ausbaustopp und übergaben dafür 428 Unterschriften. Damit solle Zeit gewonnen werden, um politisch auf höherer Ebene Einfluss zu nehmen.
Dies aber, so machten die Experten klar, ist mit einem großen Risiko verbunden. Denn nach geltendem Recht ist die Gemeinde dazu verpflichtet, einen Bauantrag - zum Beispiel für einen Funkmasten am Sportplatz, der als privilegiertes Vorhaben gilt, zu dem es aber derzeit noch keinen Antrag gibt - innerhalb von zwei Monaten zu behandeln. Tut sie das nicht, wir das Einvernehmen ersetzt. Damit würde die Gemeinde jegliche Gestaltungsmöglichkeit verlieren. "Dagegen zu sein, reicht bei der gültigen Rechtslage nicht", machte Sommer klar, und eine "verkappte Verhinderungsplanung ist nicht zulässig".
Den Bau eines Funkmasts werde Icking nicht verhindern können, hatte eingangs auch Bürgermeisterin Margit Menrad (UBI) erklärt. Die Gemeinde könne lediglich mitgestalten, diesen so schonend wie möglich zu platzieren. Genau das sei bereits seit Jahren die Vorgehensweise in der Kommune. Am Freitag habe sie jedoch eine Mail der Telekom erreicht, "die mir die letzten Illusionen geraubt hat". Demnach sei die Telekom durch die Frequenzversteigerung verpflichtet, zwei Standorte für 40 Meter hohe Antennenträger auszubauen - einmal bei der Abzweigung Schlederloh, einmal auf Höhe Schützenried und "in erster Linie für die Bahnversorgung", zitierte sie. Damit werde sich der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung befassen.
In der nachfolgenden, langen Debatte brachte allerdings Micaela Händel das Thema abschließend auf den Punkt: "Der Ausbau richtet sich nach der Nutzung und dem Bedarf. Da kann jeder was tun!"
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