Bürgerinitiative in Wolfratshausen:Petition gegen Handy-Sender

Wolfratshauser Mobilfunkkritiker wenden sich an den Landtag: Wenn bei Anwohnern von Funkmasten Gesundheitsprobleme auftreten, sollen die Betreiber zahlen - das Innenministerium muss bis Oktober Stellung nehmen.

Konstantin Kaip

Die Wolfratshauser "Bürgerinitiative zum Schutz vor Elektrosmog" verlangt von der bayerischen Staatsregierung, Betreiber von Mobilfunksendern auf staatlichen Flächen für etwaige Gesundheitsschäden bei Anwohnern haftbar zu machen.

Handy Benutzer mit Sendemasten 2002

Eine Bürgerinitiative in Wolfratshausen fordert, dass Betreiber  von Mobilfunksendern für etwaige Gesundheitsschäden haften.

(Foto: dpa/dpaweb)

Die Initiative hat eine Petition an den Landtag eingereicht, in der die Unterzeichner Hans Schmidt und Werner Fiedler eine "Haftungsfreistellungsklausel" fordern. Diese solle laut Antrag in alle Mietverträge für staatliche Flächen aufgenommen werden und bewirken, dass der "Netzbetreiber für alle im Zusammenhang mit dem Sender möglichen Schäden haftet und den Vermieter freistellt".

Hintergrund ist ein Fall in Wolfratshausen. Dort hatte die Stadt dem Netzbetreiber O2 ein kommunales Grundstück zwischen Waldram und Gelting angeboten, im Vertrag jedoch eine Haftung für eventuell auftretende Gesundheitsschäden gefordert. Der Betreiber war daraufhin auf das staatseigene Grundstück der Straßenmeisterei ausgewichen, wo der Anbieter E-Plus bereits einen Mast betreibt. In seinem Mietvertrag verlangt der Freistaat keine Haftungsfreistellung.

Die Mobilfunkkritiker fordern nun, dass auch der Freistaat eine Haftungsfreistellung zur Bedingung einer Vertragsunterzeichnung oder -verlängerung macht. Zudem solle die Staatsregierung darauf drängen, dass die Klausel in bestehende Verträge aufgenommen wird und dass die Netzbetreiber sie auch in Mietverträge für private und kommunale Flächen einfügen.

Der Freistaat solle außerdem darauf bestehen, dass die Mobilfunkanbieter eine Versicherung vorlegen, um eventuelle Schadensersatzforderungen für Gesundheitsschäden abzudecken. "Es geht nicht an, dass die Netzbetreiber nur die Erlöse aus ihrer Tätigkeit kassieren wollen, die potenziellen gesundheitlichen Folgen aber auf die Allgemeinheit, den Steuerzahler und die Krankenversicherungen abwälzen können", begründet Schmidt seine Petition.

Laut dem Vorsitzenden des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden im Landtag, Hans-Joachim Werner (SPD), seien bereits im August mehrere Petitionen zum Thema eingegangen. Das Innenministerium werde nun voraussichtlich im Oktober eine Stellungnahme vorlegen. Dann werde sich der Innenausschuss mit dem Thema befassen.

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