Süddeutsche Zeitung

Zuweisung von Geflüchteten:Eilantrag wegen Flüchtlingszuweisung

Greiling verklagt den Freistaat bereits wegen der Zuweisung in den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Nun ist obendrein ein Antrag auf einstweilige Anordnung bei Gericht eingegangen.

Vor dem Verwaltungsgericht München hat die Kommune Greiling bereits den Freistaat wegen der Zuweisung von Geflüchteten in den Landkreis verklagt. Am vergangenen Donnerstag sei nun ein Antrag auf einstweilige Anordnung bei Gericht eingegangen, teilte dessen Sprecher Matthias Prinzler am frühen Montagabend mit. "Darüber wird zeitnah entschieden", so seine Aussage.

Erst nach dem Jahreswechsel will der Freistaat wieder damit beginnen, neue Geflüchtete in den Landkreis zuzuweisen. Bis dahin ist das ausgesetzt, nachdem das Hagelunwetter im Sommer schwere Schäden im Landkreissüden um Benediktbeuern und Kochel am See verursacht hatte.

Die Kommune Greiling muss damit rechnen, zusätzliche Geflüchtete durch das Landratsamt zugewiesen zu bekommen. Derzeit ist die vorgegebene Unterbringungsquote nicht erfüllt. Bereits im September hatte Greilings Bürgermeister Anton Margreiter (Freie Wähler) der Kreisbehörde vorgeworfen, alle bisherigen Unterkunftsangebote ignoriert zu haben - und damit die Klage begründet. Diese solle untermauern, dass die Gemeinde sowie die Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern sich immer bemüht hätten, das Unterbringungsproblem zu lösen, so Greilings Rathauschef damals.

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