Golfplatz-Streit:Verwaltungsgericht weist Hingerls Klage ab

Golfplatz-Streit: Josef Hingerl, erklärter Gegner der Corona-Maßnahmen, sieht in der Gerichtsentscheidung ein "politisches Urteil".

Josef Hingerl, erklärter Gegner der Corona-Maßnahmen, sieht in der Gerichtsentscheidung ein "politisches Urteil".

(Foto: Manfred Neubauer)

Der Präsident des Wolfratshauser Golfklubs spricht von einem "politischen Urteil" und kündigt Berufung an.

Von Andreas Salch, Wolfratshausen/München

Der Präsident und Geschäftsführer des Golfklubs Bergkramer Hof, Josef Hingerl, ist mit seiner Klage gegen den Freistaat Bayern wegen "Nutzung eines Golfplatzes während der Corona-Pandemie" vor dem Verwaltungsgericht München gescheitert. Hingerl wollte mit dieser sogenannten Feststellungsklage, die das Verwaltungsgericht an diesem Montag verhandelte, unter anderem festgestellt haben, dass das Golfspielen auf einem Golfplatz trotz Corona-Pandemie möglich sei. Einmal hatte Hingerl trotz eines behördlich angeordneten Verbots die Anlage im Mai 2020 geöffnet. Ein weiteres mal Ende Februar vergangenen Jahres. Daraufhin war es am Bergkramer Hof zu einem Großeinsatz der Polizei gekommen. Mit der kurzzeitigen Öffnung hatte der Wolfratshauser Rechtsanwalt, wie er später sagte, gegen die Schließung auf Grundlage der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMW) protestieren wollen.

Für eine Schließung des Golfplatzes habe es angesichts der von ihm getroffenen Vorsichtsmaßnahmen keinen Grund gegeben, so Hingerl. Dass das Verwaltungsgericht München seine Klage gegen den Freistaat Bayern abgewiesen hat, kritisierte der Wolfratshauser am Donnerstag auf Nachfrage scharf. Laut einem Sprecher des Verwaltungsgerichts ist Hingerls Klage vor allem daran gescheitert, weil sich die Frage stelle, ob der Kläger noch zwei Jahre nach Erlass der ersten BayIfSMV ein Interesse an einer gerichtlichen Feststellung haben kann, dass er trotz Pandemie habe Golf spielen dürfen.

Bei dem Urteil des Verwaltungsgerichts handle es sich "um ein politisches Urteil", sagte Hingerl erbost. Dass die Verwaltungsrichter seine Klage "zwei Jahre liegengelassen" haben und jetzt erklärten, angesichts der verstrichenen Zeit habe der Kläger kein "Feststellungsinteresse" mehr, werde er nicht akzeptieren. Das Verwaltungsgericht hätte die Klage ja vor zwei Jahren gleich verhandeln können, findet Hingerl. Die Sache wäre dann nach einer Woche entschieden worden. "Aber das Verwaltungsgericht München hat sich auf die Seite von Herrn Söder geschlagen und nicht entschieden, weil es sich damals nicht getraut hat", so der Wolfratshauser, der für seine Kritik an der Corona-Politik bekannt ist. Die Richter seien somit ihrer "Aufgabe nicht gerecht geworden." Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts werde er in der nächsten Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München Berufung einlegen, kündigte Hingerl an.

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