Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ruft Beschäftigte im Landkreis auf, ihre Ansprüche auf Weihnachtsgeld zu prüfen. Manuel Halbmeier von der NGG Rosenheim-Oberbayern warnt, dass einige Arbeitgeber die Sonderzahlung trotz vertraglicher Zusicherung „vergessen“ - besonders bei Azubis und Mini-Jobbern.
In Bäckereien der Innung etwa haben Mitarbeiter nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit Anspruch auf 25 bis 45 Prozent eines Monatslohns als Weihnachtsgeld. Tarifverträge sichern oft höhere Zahlungen: In der bayerischen Süßwarenindustrie, Milchwirtschaft und Brauereien gibt es ein volles 13. Monatsgehalt. Halbmeier betont, dass 77 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben Weihnachtsgeld erhalten, während es insgesamt nur 52 Prozent sind. Gesetzlich vorgeschrieben sei es nämlich nicht. Im Zweifelsfall lohne ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Halbmeier.