Süddeutsche Zeitung

Gestaltungssatzung:Scharf gestellt

14 Gemeinden im Landkreis schreiben vor, wie Neubauten auszusehen haben, damit sie sich optisch in das Idyll des Voralpenlandes einfügen. Lenggries bessert nun besonders streng nach

Von Petra Schneider, Lenggries

Blaue Dachziegel, farbige Kuben, Häuser mit großen Fensterfronten? In der Brauneckgemeinde können Bauherren nicht einfach bauen, wie es ihnen gefällt. Seit Jahren regelt eine strenge Ortsgestaltungssatzung, wie Neubauten aussehen dürfen, damit das Orts- und Landschaftsbild erhalten bleibt. Weil Einiges an der Satzung nicht mehr zeitgemäß ist oder sich in der Praxis nicht bewährt hat, hat der Gemeinderat bereits vor einiger Zeit eine Überarbeitung angeregt. Den Entwurf der Verwaltung, in den einige Vorschläge von Stephan Bammer (FW) eingearbeitet wurden, billigte der Bauausschuss am Montag einstimmig und ohne größere Diskussion. Er geht nun zur nochmaligen Prüfung an das Kreisbauamt und soll anschließend im Gemeinderat diskutiert werden.

Eine Ortsgestaltungssatzung sei unabdingbar, damit die Gemeinde nicht nur festlegen kann, wo gebaut werden darf, sondern auch wie, sagte Bauamtsmitarbeiterin Maria Gaisreiter. 14 Gemeinden im Landkreis verfügten über ein solches Steuerungsinstrument. In Lenggries will man sicher stellen, dass bei Neubauten die "typischen Merkmale der voralpenländischen Landschaft und des Ortsbildes" erhalten und "wo nötig, verbessert" werden, heißt es im Vorwort der Satzung. Zudem sollen "im Alpenraum heimische Bauelemente" erfasst und in "zeitgemäße Formen übersetzt werden." Neubauten müssten sich hinsichtlich ihrer Position, Proportion und Gestaltung einfügen und an das vorhandene Gelände angepasst werden, "und nicht umgekehrt", wie Gaisreiter sagte.

In der neunseitigen Satzung mit 17 Paragrafen sind diverse Aspekte erfasst: Sie regeln etwa die Form der Baukörper, die Dachneigung, die Gestaltung von Türen, Fenstern und Balkonen, die Farbgebung, die Höhe und Art von Sträuchern und Hecken oder die Zahl der Stellplätze. So ist etwa festgelegt, dass Dächer mit naturroten Ziegeln oder Pfannen gedeckt werden müssen. Türen, Fenster, Fensterläden und Balkone sollen rechteckig und aus Holz sein. Glasflächen dürfen nicht mehr als Zweidrittel der Fassade bedecken, fensterlose Hausseiten sind in Wohngebäuden unzulässig. Auch die farbliche Gestaltung ist vorgegeben: So sind Putzflächen "allseitig in weißen Farbtönen zu streichen", Holzflächen einheitlich in "helleren Braun- oder Grautönen zu lasieren" oder unbehandelt zu belassen.

Abweichungen könnten zugelassen werden, wenn sie sich in die Umgebungsbebauung einfügten. Mauern, Bretterwände oder Gabionen will man in Lenggries nicht, als Einfriedungen sind Holzzäune vorgeschrieben. Photovoltaik - und Solaranlagen sind nur auf Dächern zulässig, sie dürfen nicht aufgeständert werden. Auch die Anzahl der Stellplätze ist genau geregelt: So müssen Bauwerber ab einer Wohnfläche von 50 Quadratmetern einen Stellplatz, ab 100 Quadratmetern drei Stellplätze nachweisen. Peter Gascha (FW) hielt drei Stellplätze für "wenig sinnvoll". Denn oft lebten in 100 Quadratmetern nur zwei Bewohner. Dem widersprach Bürgermeister Werner Weindl (CSU): Größere Wohnungen würden meist von Familien mit Kindern bewohnt, die über kurz oder lang selbst ein Auto hätten. Die Erfahrung aus der Praxis zeige, dass diese dann mangels Stellplatz an der Straße abgestellt würden. Das führe zu Behinderungen für Müll- oder Räumfahrzeuge.

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Quelle:
SZ vom 12.09.2018
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