Gerichtstermin in Münsing:Kein Friede den Hütten

Gerichtstermin in Münsing: Schöne Aussichten - wer hätte die nicht gern vom eigenen Wohnzimmer aus. Aber ein Haus am See kann auch mit Schwierigkeiten verbunden sein.

Schöne Aussichten - wer hätte die nicht gern vom eigenen Wohnzimmer aus. Aber ein Haus am See kann auch mit Schwierigkeiten verbunden sein.

(Foto: Hartmut Pöstges)

Ein Ehepaar liegt im juristischen Dauerstreit mit dem Landratsamt. Es soll nach 27 Jahren drei Häuschen in seinem Garten am Starnberger See beseitigen.

Von Julian Erbersdobler

Obwohl der Song "Haus am See" schon etwas älter ist, singt Peter Fox auch heute noch vielen Menschen aus der Seele: "Und der Mond scheint hell auf mein Haus am See. Orangenbaumblätter liegen auf dem Weg." Dass so ein Haus am See auch Probleme machen kann, verschweigt der Interpret. Doch genau das ist in Münsing der Fall. Konkret geht es um drei Gartenhäuschen, die ein Ehepaar vor 27 Jahren neben sein Haus am Starnberger See gestellt hat. Die größte der drei Hütten ist ein Pavillon mit mehr als 20 Quadratmetern. Links und rechts davon stehen noch ein kleiner Schuppen für Gartengeräte und eine Fahrradhütte. Drei Gebäude, die sich gut in den weitläufigen Garten einfügen.

Am vergangenen Donnerstagmorgen kam es dort, unweit des glitzernden Wassers, zu einem sehenswerten Spektakel. Neben einer Entourage des Verwaltungsgerichts rollt auch ein Wagen des Landratsamts Bad Tölz-Wolfratshausen an, um sich die Gartenhäuser genauer anzuschauen. Juristen nennen diese Besuche Augenschein. Das Ziel: die "sinnliche Wahrnehmung beweiskräftiger Tatsachen". Im Münsinger Fall war das jetzt schon der dritte Augenschein.

Die Auseinandersetzung nahm ihren Anfang im Jahr 2010. Damals bekam das Ehepaar eine Beseitigungsanordnung des Landratsamts zugeschickt. Die Gartenhäuser sollten weg. Hütten, die davor 20 Jahre lang unbemerkt im Garten gestanden hatten. Nach der ersten Klage der Bewohner nahm sich das Verwaltungsgericht München der Sache an. Mit Erfolg: Das Amt gab ihnen recht. Mit dieser Entscheidung wollte sich allerdings das Landratsamt nicht zufrieden geben - und legte seinerseits Beschwerde ein. Nun kümmerte sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof um die Gartenhäuschen und gab den Einwänden des Landratsamts statt. Das Echo der Gegenseite: Nicht mit uns. So schaffte es der Fall bis vor das Bundesverwaltungsgericht, welches auch der Überzeugung war, dass die Hütten abgerissen werden müssten. Klingt so, als wäre das Thema damit erledigt. War es aber nicht - zumindest für das Ehepaar, das mit einer weiteren Klage um seine Gartenhäuser kämpft.

In erster Linie geht es darum, ob die drei Häuser nach dem Baugesetzbuch hinten rechts in der Ecke des Gartens stehen dürfen. Das Landratsamt ist der Meinung, dass es sich um Gebäude im baujuristisch definierten Außenbereich handelt. Dann müssten die Gartenhäuschen besondere Auflagen erfüllen, zum Beispiel einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Das tun sie aber nicht.

Dem gegenüber steht die Aussage der Bewohner: Deren Anwalt argumentiert, dass die drei Hütten im Innenbereich stünden. Dort darf gebaut werden. Und so wird bei der mündlichen Verhandlung nach dem Augenschein schnell klar: Ganz so einfach wie bei Peter Fox ist das mit dem Haus am See nicht. Während der Anwalt des Ehepaars darauf pocht, dass ein Abriss der Gartenhäuser der Natur schaden würde, vertritt das Landratsamt eine andere Position.

In der Verhandlung erfährt man aber nicht nur etwas über 300 Jahre alte Baumreihen, sondern auch, in welchem der drei Häuschen sich jetzt die Fahrräder der Bewohner befinden. Und mehr noch: In der größten Hütte habe sich der Ehemann einen Arbeitsplatz eingerichtet. Dorthin ziehe er sich zurück, wenn er mal seine Ruhe brauche.

Wann auch juristisch in dieser Sache wieder Ruhe einkehrt, bleibt noch offen. Dass die Hütten früher oder später weg müssen, sei aber sehr wahrscheinlich, sagt ein Sprecher des Verwaltungsgerichts München. Daran wird wohl auch der neuerliche Augenschein nichts ändern. Der Anwalt des Ehepaars bezeichnet den Fall als "nichts Ungewöhnliches". Drei Instanzen in fünf Jahren - das sei eher ein kurzes Verfahren, sagt er.

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