Geretsried:Zu wenig Porto auf Drogenpaket

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31-Jähriger erhält Bewährungsstrafe für Bestellung im Darknet

Von Benjamin Engel, Geretsried

Nur weil sein Lieferant das Päckchen mit Amphetamin mit zu wenig Porto frankierte, flog ein 31-jähriger Geretsrieder auf. Der junge Mann hatte im August 2015 zwei Päckchen mit jeweils rund 250 Gramm über das sogenannte Darknet bestellt. Der Lieferant missbrauchte die Adresse eines Unternehmens aus dem Raum Dortmund als Absender, den Geretsrieder gab er als Adressaten an. Doch 95 Cent Porto fehlten - die Sendung ging an das Unternehmen zurück, wo das Rauschgift entdeckt wurde. Daraufhin ermittelte die Polizei. Das Wolfratshauser Amtsgericht verurteilte den geständigen Angeklagten am Montag zu einer Bewährungsstrafe.

Der Industriemechaniker gab an, damals heftig mit seiner Freundin und seinen Eltern gestritten zu haben, weshalb er exzessiv Drogen nahm, drei bis fünf Gramm Amphetamin täglich. "Damals war es fast gar nicht möglich, den Tag ohne zu beginnen", sagte er. Um sich den Kauf der Droge überhaupt leisten zu können, habe er damit auch gehandelt. Über Bekannte habe er erfahren, wie er die Drogen online über das Darknet bestellen konnte.

Nach dem abgefangenen Päckchen in Dortmund überwachte die Polizei den Angeklagten. Wie ein Weilheimer Kripo-Beamter sagte, habe der Mann an einen Münchner monatelang Geldbeträge gezahlt. Dieser wandelte es in die digitale Währung Bitcoin um und zahlte die Beträge auf einer Plattform im Darknet ein. Ende Februar 2016 durchsuchte die Polizei die Wohnung des Geretsrieders.

Wegen Drogen war der 31-Jährige schon polizeibekannt. Eigener Darstellung nach hatte er bereits im Alter von 15 Jahren mit Marihuana begonnen. Mit etwa 18 oder 19 Jahren kamen Ecstasy und Amphetamin hinzu. "Jetzt rauche ich vielleicht alle zwei Wochen ein bis zwei Joints", gestand er. Doch ansonsten sei er clean. Die Durchsuchung sei ein Schock gewesen. Er habe seine Eltern schon vielfach enttäuscht. "Das will ich nicht mehr tun."

Der Mann ist bereits wegen diverser Taten verurteilt worden - von gefährlicher Körperverletzung über den Erwerb von Betäubungsmitteln bis zu Volksverhetzung im Februar vorigen Jahres. Deswegen leistete er 80 Sozialstunden in einer Flüchtlingsunterkunft ab, wo er sich nach eigener Aussage auch ehrenamtlich engagiert.

Die Staatsanwältin forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Trotz erheblicher Vorstrafen sei er immer wieder straffällig geworden, sagte sie. Dass er ohne Therapie drogenfrei geworden sei, glaube sie nicht. Dagegen fand der Verteidiger, dass sein Mandant eine allerletzte Chance verdient habe. "Eine Bewährung wäre kein Geschenk, aber eine Leihgabe." Das Schöffengericht beließ es bei einer Bewährungsstrafe. Laut Richter Helmut Berger hatte das Gericht kontrovers diskutiert. Eine Haftstrafe wäre möglich gewesen, sagte er. Für den Angeklagten spreche, dass er die Vorwürfe eingeräumt habe. Dass er zugegeben habe, noch Joints zu rauchen, zeige, wie offen er sei. Der Mann hat nun fünf Jahre Bewährungszeit. Er muss 4000 Euro an die Caritas-Suchtberatung im Landkreis zahlen, zwei Jahre an einem Drogenabstinenzprogramm teilnehmen und seine Sucht therapieren lassen.

© SZ vom 31.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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