Die Appelle zum freiwilligen Wassersparen sind verhallt, nun greift die Stadt Geretsried zu härteren Mitteln: „Die Anordnung verbindlicher Nutzungsbeschränkungen stellt sich als notwendiger nächster Schritt zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung dar“, heißt es in einer Presseerklärung. Bereits im Juli hatten die Stadtwerke wiederholt zu einem sorgsamen, sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen. Trotzdem habe sich die Situation nicht entspannt. „Die Grundwasserstände sind vielmehr weiter gesunken.“ Um die Versorgungssicherheit nachhaltig zu gewährleisten, hat die Stadt nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die regelt, wann und zu welchen Zwecken Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz verwendet werden darf.
Untersagt ist das Befüllen privater Pools und Badebecken sowie der Betrieb von privaten Springbrunnen oder Wasserspielanlagen. In Haus- und Kleingärten darf in der Zeit von 9 bis 19 Uhr nicht gegossen werden. Auch das Waschen von Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen ist untersagt, ebenso das Abspritzen oder Bewässern von Terrassen, Wänden, Straßen, Höfen oder Dächern.
Die Allgemeinverfügung samt Begründung kann auf der Homepage der Stadtwerke Geretsried unter www.stadtwerke-geretsried.de oder der Stadt Geretsried eingesehen werden. Zuwiderhandlungen können im Einzelfall mit einem Bußgeld geahndet werden.

