Bau von Franz LichtblauGerettet, aber noch nicht gesichert

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Charakteristisch sind die Waben des Lichtblau-Baus.
Charakteristisch sind die Waben des Lichtblau-Baus. (Foto: Hartmut Pöstges)

Die entweihte Versöhnungskirche in Geretsried steht auf der Denkmalliste. Was die Besitzerin, die evangelische Petruskirche, damit vorhat, ist noch unbekannt.

Von Felicitas Amler, Geretsried

Die ehemalige evangelische Versöhnungskirche in Geretsried wurde, wie sich erst vor Kurzem herausgestellt hat, in die Denkmalschutzliste aufgenommen. Dies geschah bereits im Juli, so das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) auf SZ-Nachfrage. Dazu heißt es: „ Auf die Kirche aufmerksam geworden ist das BLfD unter anderem durch die Presseberichterstattung.“ Mit der sogenannten Denkmalerkenntnis verbunden sei der Auftrag, das Gebäude zu erhalten. Dieses wurde 1970 von dem in Bad Tölz geborenen Architekten Franz Lichtblau (1928-2019) geschaffen, der sich mit ungewöhnlichen Sakralbauten an vielen Orten Bayerns einen Namen gemacht hat. Die Versöhnungskirche ist ein einzigartiger in sieben wabenförmige Elemente gegliederter Bau, den die Geretsrieder Architekturhistorikerin Kaija Voss „aufsehenerregend“ nennt. 

Im Inneren des profanierten Sakralbaus lassen sich einige Wände in den Boden einfahren, um den benötigten Raum zu vergrößern
Im Inneren des profanierten Sakralbaus lassen sich einige Wände in den Boden einfahren, um den benötigten Raum zu vergrößern (Foto: Harry Wolfsbauer)

Vom Kirchenvorstand der Geretsrieder Petruskirche gibt es bisher keine Erklärung, was aus dem Gebäude am Chamalières-Platz werden kann und soll. Vor der feierlichen Entweihung hatte Kirchenvorstandssprecher Dieter Kaufmann im vergangenen September erklärt, die evangelische Kirche Geretsried könne es sich nicht mehr leisten, zwei Kirchen zu unterhalten. Umso mehr, als der bauliche Zustand der Versöhnungskirche „nicht besonders gut“ sei. Das Haus, vor allem das Dach, brauche immer wieder Pflege. Zuletzt sei eine Reparatur der Heizung nötig gewesen. „Und das war schon ein schwieriger Akt.“ Eine Gesamtsanierung würde „gleich eine ganz große Aktion“, von der Elektrik bis zum Brandschutz, meint Kaufmann.

Das Denkmalamt verweist nun ausdrücklich auf Artikel 4 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes, wonach Eigentümer von Baudenkmälern diese „instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen“ haben. Das Amt bietet dazu fachliche Beratung und finanzielle Förderungen an. Umgekehrt gebe es aber Bußgelder, wenn gegen die Pflicht zur Erhaltung verstoßen werde.

Geretsried hatte bisher, von Bauernhäusern in Gelting und Schwaigwall abgesehen, nur drei Denkmäler: das heutige Rathaus, einst Verwaltungsgebäude der NS-Sprengstoffwerke; die Kapelle Sankt Nikolaus, die gerade saniert wird, und das einstige Künstlerhaus von Alf Lechner am Isardamm, ehemals der Kohlebunker des Kraftwerks der Dynamit AG, Tarnname Tal I.

denkmalliste_merge_173126.pdf

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Von Felicitas Amler

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