CO₂-Abgabe in der HeizkostenabrechnungSo bekommen Mieter Geld vom Vermieter zurück

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Zum ersten Mal können Mieter einen Teil der anfallenden CO₂-Kosten vom Vermieter einfordern.
Zum ersten Mal können Mieter einen Teil der anfallenden CO₂-Kosten vom Vermieter einfordern. (Foto: dpa)

Stadt Geretsried und Verbraucherzentrale informieren über Kostenerstattungen und wie man sie berechnen kann.

Von Claudia Koestler, Geretsried

Aktuell erhalten viele Mieterinnen und Mieter ihre Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023. Zum ersten Mal können Mieter einen Teil der anfallenden CO₂-Kosten vom Vermieter einfordern. Darauf weist die Stadt Geretsried zusammen mit der Verbraucherzentrale Bayern, die in der Stadt eine Beratungsstelle unterhält, in einer Pressemeldung hin.

„Mit einem sogenannten CO₂-Rechner der Verbraucherzentrale können beide Seiten berechnen, wie hoch ihr jeweiliger Anteil an den CO₂-Kosten ist“, heißt es darin. Bei Gebäuden mit einer Zentralheizung erhält der Vermieter die Rechnung in der Regel direkt vom Versorger. In dieser sind die Höhe der verursachten CO₂-Emissionen und deren Kosten bereits ausgewiesen. Für die Heizkostenabrechnung müssen Vermieter jedoch ihren Anteil an den CO₂-Kosten gesondert ausweisen und abziehen. Wie hoch die Kosten sind und wie sie aufgeteilt werden, ist dabei abhängig vom energetischen Zustand des Hauses sowie dem genutzten Energieträger. Je schlechter der Zustand der Immobilie, desto höher fällt der Anteil des Vermieters aus.

Gesetzliche Fristen sind zu beachten

Anders sieht es aus, wenn Mieter einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger haben. Dies ist beispielsweise bei Gas-Etagenheizungen der Fall. „Mieter müssen hier selbst aktiv werden und die CO₂-Kosten beim Vermieter einfordern“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Bayern. Dabei gilt es besonders die gesetzlichen Fristen zu beachten. „Sobald Mieter die Abrechnung von ihrem Gaslieferanten erhalten haben, haben sie sechs Monate Zeit, um ihren Anspruch geltend zu machen. Danach verfällt die Forderung“, so Goldbrunner.

Wie hoch die CO₂-Abgabe ist und wie deren Aufteilung aussieht, finden Mieter mithilfe des kostenlosen CO₂-Rechners der Verbraucherzentrale Bayern heraus. Dieser findet sich auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/co2rechner.

Bei Fragen, beispielsweise zum Aufteilungsschlüssel bei den CO₂-Kosten, können Mieter und Vermieter einen Termin bei der Verbraucherzentrale vereinbaren. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Dort erhalten Verbraucher auch weitere Hilfe bei der Heizkostenabrechnung oder Hinweise zum Energiesparen. Unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 oder unter 08171/6298-324 ist die Anmeldung zur Energieberatung möglich.

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