Auf dem Grundstück südlich des Geretsrieder Hallenbads:Sanierung nicht notwendig

Lesezeit: 1 Min.

Das „Ja zum Wald“ des Bürgerentscheids bedeutet nun auch, dass die Altlastensanierung nicht erforderlich ist. (Foto: Hartmut Pöstges)

Altlasten aus der NS-Zeit müssen laut Landratsamt nicht beseitigt werden, solange nicht gebaut wird.

Von Felicitas Amler, Geretsried

Das Waldstück südlich des Geretsrieder Hallenbads muss vorerst nicht von Altlasten saniert werden. Das teilt das Landratsamt Bad Tölz auf SZ-Anfrage mit. Die Altlast, die vom sogenannten „Kleinen Schießplatz“ aus der Zeit der NS-Rüstungsbetriebe stammt, sei „gesichert, so dass kein Handlungserfordernis besteht, solange keine Baumaßnahmen dort stattfinden“, so die Kreisbehörde.

In Geretsried war dies im Zusammenhang mit den Plänen der München Süd Sportschule GmbH ganz anders diskutiert worden. So hatte Rathaussprecher Thomas Loibl im Juli erklärt, der Stadtrat habe sich wegen Lage, Größe und Beschaffenheit der Fläche für das Waldgrundstück entschieden: „Als städtebauliche Lücke ist die Fläche überwiegend erschlossen, außerdem ist sie Konversionsfläche, die aufgrund ihrer Vergangenheit zahlreiche Altlasten in sich trägt. Das ist definitiv ein Thema, mit dem man sich früher oder später wird befassen müssen.“

Die Initiatoren des Sportgymnasiums wiederum hatten für ihr Projekt auch geworben, indem sie darauf verwiesen, dass sie im Zuge des Baus die Altlasten fachgerecht entsorgen würden, „um alle Gesundheitsrisiken für Mensch, Tier und Umwelt zu beseitigen“.

Stadtrat Volker Reeh (Geretsrieder Liste) hatte in einer der Sitzungen gesagt, man hätte das Gelände vor 30 oder 35 Jahren, als die Problematik bekannt wurde, sanieren müssen. „Sollte die Schule kommen, wird es hoffentlich so saniert, dass das zu Ende ist. Kommt die Schule nicht, müssen wir es trotzdem machen. Das müssen wir uns klar vor Augen halten. Ob dann der Wald so stehen bleibt – das glaube ich eher nicht.“ Diese Befürchtung scheint nun hinfällig zu sein, da eine Bebauung durch den Bürgerentscheid vom vergangenen Sonntag ausgeschlossen ist.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: