Geretsried:Sieber-Verfahren wird zum Millionenprozess

Geretsried: Konkursverwalter Josef Hingerl will zwölf Millionen Euro Schadenersatz vom Freistaat erstreiten.

Konkursverwalter Josef Hingerl will zwölf Millionen Euro Schadenersatz vom Freistaat erstreiten.

(Foto: Hartmut Pöstges)
  • Der Insolvenzverwalter der Geretsrieder Großmetzgerei Sieber will zwölf Millionen Euro Schadenersatz vom Freistaat erstreiten.
  • Dafür sammelte er per Crowdfunding Geld. "Not macht erfinderisch", sagt Josef Hingerl.
  • Der Aufruf in den Branchen-Blättern war erfolgreich: Der Rechtsanwalt hat 250 000 Euro gesammelt und will nun seine Schadensersatzforderung erhöhen.

Von Viktoria Spinrad, Geretsried

Josef Hingerl ist dieser Tage bester Dinge: Der Insolvenzverwalter der Geretsrieder Großmetzgerei Sieber kann zum nächsten Schlag gegen den Freistaat ausholen. Kurz vor Ende war sein Crowdfunding nach eigenen Angaben erfolgreich, sodass er nun genügend Geld gesammelt hat und die Schadenersatzforderung gegen den Freistaat auf zwölf Millionen Euro erhöhen kann. "Sonst wären wir weg vom Fenster gewesen", sagt er.

Es ist ein Triumph für den in der Region bekannten Insolvenzverwalter, der den Freistaat in diesem aufsehenerregenden Schadenersatzverfahren nicht freuen dürfte. Im März 2016 wurden in einem Supermarkt in Franken bei einer Kontrolle erhöhte Listerien-Werte an einem geräucherten Wacholder-Wammerl aus Siebers Produktion festgestellt. Listerien sind Bakterien, die bei Kindern, Alten, Kranken und Schwangeren schwere Erkrankungen auslösen können. Nach der Entdeckung der kontaminierten Ware gab Sieber selbst und freiwillig eine Verbraucherwarnung heraus. Im Mai 2016 fand eine Betriebskontrolle in Geretsried statt. Dabei wurden Listerien an weiteren Produkten gefunden - auch an solchen, die schon an den Einzelhandel ausgeliefert waren. Das führte nach einigem juristischen Hin und Her zu einer amtlichen Warnung des bayerischen Verbraucherschutzministeriums vor Sieber-Produkten und letztlich zur Einstellung des Produktionsbetriebes.

Bei der Schadenersatzklage gegen den Freistaat geht es um die Frage, ob die Behörden damals überreagiert haben und der Freistaat nun also für den Schaden haften muss. Bei einer ersten Verhandlung vor einem Jahr stand das Ministerium nicht gut da. Damals zweifelte der Vorsitzende Richter Frank Tholl die Entscheidung des Freistaats an und gab diesem noch öffentlich einen Rüffel für seine Verbraucherschutz-Warnung mit. Weil damals das Geld aus der insolventen Firma nicht mehr reichte, um die nötigen 250000 Euro Prozesskosten zu hinterlegen, beschränkte man sich zunächst auf den Teilbetrag von 47 000 Euro. Um auf die volle Summe zu kommen, wurde Insolvenzverwalter Hingerl kreativ. Für 10 000 Euro inserierte er in Branchen-Blättern und suchte nach Mitstreitern. "Gesucht: Prozessfinanzierung im Pilot-Prozess Sieber", so der Aufruf. Der nun erfolgreich war: 250 000 Euro sammelte Hingerl nach eigenen Angaben. Der offizielle Streitwert beträgt nun 12 149 074, 54 Euro. "Not macht erfinderisch", sagt er.

Welche Unternehmen mit Ihrer Spende das Verfahren unterstützen, mag Hingerl nicht verraten. Schließlich hängen die Firmen von der Behörde ab, die ihre Entscheidung nun öffentlich rechtfertigen soll. Dabei geht es um verschiedene Grenzwerte. Der Vorwurf: Das Amt soll das falsche Maß angelegt und unnötig die Reißleine gezogen haben. Denn für Produktionsbetrieb und den Handel gelten verschiedene Grenzwerte. "Im Betrieb war alles in Ordnung", sagt Hingerl.

Der Freistaat sieht das anders. Auf Anfrage verweist das Verbraucherschutzministerium darauf, dass das Münchner Verwaltungsgericht sowohl die Verbraucherwarnung als auch das Produktionsverbot bestätigt hatte. "Der Schutz der Verbraucher hat in Bayern oberste Priorität", sagte ein Sprecher. Vor Gericht hatte die Behörde im vergangenen Jahr argumentiert, dass die Einhaltung des Grenzwerts bis zum Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums garantiert sein müsse und dass man nicht ausschließen könne, dass manche Leute die Ware auch roh essen. Hingerl hingegen sagt: "Angst ist der schlechteste Ratgeber." Bis er den Fall zu den Akten legen kann, dürfte es noch Jahre dauern. Er will ein Präzedenzurteil, auf das er weitere Verfahren stützen kann: "Ich gehe auch bis zum Bundesgerichtshof."

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