Verantwortungsvolles Amt:Schöffen gesucht

Derzeit werden Ehrenamtliche für die Schöffenwahl gesucht. (Foto: Friso Gentsch/dpa)

2023 ist das Jahr der Schöffenwahlen für die Amtszeit von 2024 bis 2028. Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden respektive der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt. Daher werden in allen Gemeinden aktuell Vorschlagslisten erarbeitet. Auch der Fachbereich Bürgerservice der Stadt Geretsried ruft derzeit dazu auf, sich zu bewerben.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten respektive Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Wer sich selbst für das Amt des Schöffen bewerben möchte, findet das entsprechende Formular sowie weitere Hinweise hierzu unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/. Den Vorschlag können Interessierte bis spätestens 3. März 2023 bei der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, einreichen.

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