LandgerichtMesserstecherin muss in geschlossene Einrichtung

Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in der Nymphenburger Straße in München.
Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in der Nymphenburger Straße in München. Sven Hoppe/dpa

Eine 51 Jahre alte Frau verletzt in einem Geretsrieder Pflegeheim einen anderen Patienten. Nun ordnet das Landgericht München die unbefristete Unterbringung der an Schizophrenie Erkrankten an.

Von Andreas Salch, Geretsried/München

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Nach einer Messerattacke in einem Geretsrieder Pflegeheim hat das Landgericht München II die zeitlich unbefristete Unterbringung der Täterin in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung angeordnet. Die 51-Jährige leidet laut Diagnose von Ärzten an paranoider Schizophrenie und kann deshalb für die Tat strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Nach Überzeugung des Gerichts versetzte die zweifache Mutter in der Nacht des 2. September 2024 einem Mitbewohner in der Pflegeeinrichtung mit einem Messer einen Stich in die Genitalien.

Der Mann hatte die Frau in ihrem Zimmer besucht, um mit ihr Kaffee zu trinken. Währenddessen soll er sich ausgezogen und sie gefragt haben, ob sie mit ihm schlafen wolle. Daraufhin hatte die 51-Jährige nach einem Messer gegriffen und zugestochen.  Einem psychiatrischen Sachverständigen hatte die Beschuldigte berichtet, sie habe ihren Mitbewohner für einen anderen Mann gehalten und zudem die Stimmen ihrer Kinder gehört. Diese hätten ihr zugerufen: „Bring ihn um.“ Das Opfer erlitt eine stark blutende Wunde, die in der Wolfratshauser Kreisklinik versorgt wurde. Kurze Zeit später konnte der Mann wieder zurück in die Pflegeeinrichtung in Geretsried.

Die 51-Jährige war bereits 2009 von einem Gericht zur Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik verurteilt worden, nachdem sie eine Pflegerin in einem Heim in Roth bei Nürnberg mit einem Messer getötet hatte. Im Laufe der Jahre wurde die Frau zwischenzeitlich auch in offene Abteilungen verlegt, weil sich ihr Zustand nach Ansicht ihrer Ärzte gebessert hatte.

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