Süddeutsche Zeitung

Neue Ultrafiltrationsanlage:Bürger freuen sich auf sauberes Wasser

Lesezeit: 2 min

Das Verwaltungsgericht München lehnt Klagen aus Geretsried und Königsdorf gegen das Landratsamt ab, beide Kommunen müssen nun eine Ultrafiltrationsanlage bauen. Wenn diese läuft, hat auch das jahrelange Cloren und Abkochen ein Ende

Von Claudia Koestler, Geretsried/Königsdorf

Jetzt ist es offiziell: Das Urteil im Trinkwasserstreit von Königsdorf und Geretsried ist gesprochen. Das Verwaltungsgericht München hat die Klage der Kommunen gegen die Bescheide des Landratsamtes vollumfänglich abgelehnt. Das Landratsamt machte den Gerichtsbeschluss am Donnerstag per Presseerklärung bekannt. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.

Die Geretsrieder und Königsdorfer haben eine lange Leidenszeit hinter sich: Weil wiederholt Keime in dem Wasser aus den Brunnen in Wiesen nachgewiesen wurden, hatte das Landratsamt die Gemeinde Königsdorf und die Stadtwerke verpflichtet, eine Ultrafiltrationsanlage mit nachgeschalteter UV-Desinfektionsanlage zu installieren und bis dahin das Wasser mit Chlor zu desinfizieren. Ferner soll es vor dem Genuss und Gebrauch weiterhin dringend abgekocht werden. Gegen diese Anordnung stemmten sich Kommune wie Stadtwerke. Sie sahen sie als überzogen und zu teuer an.

"Es war das gute Recht der beiden Kläger, gegen die Entscheidung des Landratsamtes vor Gericht zu gehen. Jetzt hat das Gericht entschieden und für eine klare Rechtslage gesorgt. Wir werden auf dieser Basis weiterhin mit beiden Kommunen kooperativ die Arbeit fortsetzen", teilte Landrat Josef Niedermaier in einer ersten Erklärung zu dem Urteil mit. Gesundheitsamtsleiter Franz Hartmann wollte nicht Stellung beziehen - zumindest nicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt: "Wir warten die Urteilsbegründung ab und werden dann gegebenenfalls noch eine Pressekonferenz einberufen", sagte er auf Nachfrage.

Der Geretsrieder Stadtwerkeleiter Jan Dühring hingegen fand es "verwunderlich, dass der Gerichtsbeschluss ohne fachliche Begutachtung der Problematik gefasst wurde". Offenbar liege diesem nur eine juristische Begründung zugrunde. Er finde es "spannend, inwiefern dieses Urteil Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft im Allgemeinen hat". Konkret ist damit gemeint, dass nun jede Kommune mit Keimbelastung eine Ultrafiltrationsanlage bauen müsste. Ob Geretsried in Revision geht gegen das Urteil, mag der Stadtwerkeleiter zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschätzen: "Da muss man erst die Urteilsbegründung abwarten."

Königsdorfs Bürgermeister Anton Demmel hat in der Bürgerversammlung am Vorabend erklärt, er könne "mit jedem Urteil leben". Am Donnerstag sah er im Beschluss des Gerichts "Positives wie Negatives". Schlecht sei, dass die Beteiligten "die fachliche Frage ungeklärt mit ins Grab nehmen, weil der Besorgnisgrundsatz alle anderen Argumente erschlagen hat". Auf der anderen Seite könne er dem Urteil die positive Seite abgewinnen, nämlich "dass nun Planungssicherheit herrscht und die Bemühungen der letzten Monate, die Ultrafiltration zu planen, nicht umsonst waren". Kurzum: "Lieber eine falsche Entscheidung als gar keine", sagte Demmel.

Seiner Ansicht nach hätte das Problem allerdings niemals vor Gericht landen dürfen: Im Herbst habe er noch erwogen, die Klage zurückzuziehen, letztlich aber habe das Argument der Planungssicherheit die Klage gerechtfertigt. Auch Demmel will die Urteilsbegründung abwarten und den Gremien nicht vorgreifen, ob Revision eingelegt werden soll: "Allerdings wird das ein zeitliches Problem, denn bis dahin ist die Filtrationsanlage längst fertig", sagte der Bürgermeister. Er bedauerte zudem, dass in der Causa Trinkwasser "vor allem die traurige Vorgeschichte im Kopf bleiben wird". Das Urteil sei nicht das Problem, "aber die Art und Weise, wie es vor Gericht kam, war mit Sicherheit eines." Die politische Konsequenze habe er mit seinem Austritt aus der Fraktion der Freien Wähler gezogen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2391310
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 13.03.2015
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.