Mitglieder des Geretsrieder Jugendrats können ihr Mandat künftig bis zum Alter von 24 Jahren ausüben. Der Stadtrat billigte jüngst eine Satzungsänderung. Demnach wurde nicht nur das Höchstalter für ein Mandat heraufgesetzt, man muss für eine Kandidatur künftig auch nicht mehr zwingend seinen Hauptwohnsitz in Geretsried haben. Es reicht, wenn man einen Zweitwohnsitz oder seinen Lebensmittelpunkt in Geretsried hat. Hintergrund für die Änderung ist laut Simon Vielreicher vom Jugendrat der personelle Schwund im Gremium. So hätten jüngst immer wieder Mitglieder ihr Mandat aufgeben müssen, weil sie aus Geretsried weggezogen sind, obwohl sie durch Schule oder Vereinsmitgliedschaft immer noch fest in der Stadt verwurzelt sind.
Geretsried:Jugendrat hebt Höchstalter an
© SZ vom 13.10.2020 / zif - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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