Kommunen in FinanznotGeretsried erlässt Haushaltssperre

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Weniger Gewerbesteuereinnahmen bedeuten weniger freiwillige Leistungen: Die Stadt Geretsried hat eine „vorübergehende haushaltswirtschaftliche Sperre“ verhängt (Symbolbild).
Weniger Gewerbesteuereinnahmen bedeuten weniger freiwillige Leistungen: Die Stadt Geretsried hat eine „vorübergehende haushaltswirtschaftliche Sperre“ verhängt (Symbolbild).
Jan Woitas/dpa

Bürgermeister Kohlert verzeichnet eine deutliche Verschlechterung bei den Gewerbesteuererträgen, rund 6,5 Millionen Euro fehlen.

Von Peter Haacke, Geretsried

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Die Stadt Geretsried hat mit Wirkung zum 6. August durch Bürgermeister Patrick Kohlert eine vorübergehende haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen. Grund für diesen Schritt sei eine deutliche Verschlechterung der Einnahmesituation im laufenden Haushaltsjahr, heißt es in einer Mitteilung vom Donnerstag. Vor allem die Gewerbesteuererträge blieben nach derzeitigem Stand deutlich hinter den Planungen für 2026 zurück. Infolge der geringeren Einzahlungen müsse die Stadt derzeit in erheblichem Umfang auf den in der Haushaltssatzung festgesetzten Kassenkreditrahmen von maximal 13 Millionen Euro zurückgreifen. Zum 31. Juli waren davon bereits 10,3 Millionen in Anspruch genommen worden.

„Vor allem bei der Gewerbesteuer bleiben die Einnahmen hinter den zugegeben ambitionierten Erwartungen zurück“, teilte Kohlert mit. Im Haushaltsplan 2026 sind Gewerbesteuererträge in Höhe von 21,5 Millionen Euro veranschlagt. Nach aktueller Prognose rechnet die Stadt aber nur mit etwa 15 Millionen Euro – eine Abweichung von 30,3 Prozent (circa 6,5 Millionen Euro). Weitere Einnahmenquellen – darunter der Gemeindeanteil an Einkommens- und Umsatzsteuer, Grundsteuer A und B sowie Hundesteuer – liegen dagegen im Plan.

Bürgermeister Patrick Kohlert (Geretsrieder Liste) fehlen 6,5 Millionen Euro aus erwarteten Gewerbesteuereinnahmen.
Bürgermeister Patrick Kohlert (Geretsrieder Liste) fehlen 6,5 Millionen Euro aus erwarteten Gewerbesteuereinnahmen.
Manfred Neubauer

Die haushaltswirtschaftliche Sperre gilt grundsätzlich für alle Teilhaushalte und Budgets. Sie bedeutet jedoch nicht, dass die Stadt sämtliche Zahlungen einstellt: Gesetzliche Pflichtaufgaben sowie bestehende rechtliche und vertragliche Verpflichtungen werden ebenso weiterhin erfüllt wie „unaufschiebbare Maßnahmen und der notwendige Betrieb der städtischen Einrichtungen“. Besonders sorgfältig geprüft werden sollen freiwillige Ausgaben. Dazu gehören unter anderem Leistungen in den Bereichen Kultur, Sport, Jugend, Vereinsleben oder Veranstaltungen. Es soll aber nicht wahllos über alle Bereiche hinweg gekürzt werden. Stattdessen wird im Einzelfall abgewogen, was weiterhin möglich ist, was verschoben werden kann und wo geringere Ausgaben vertretbar sind.

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