Der Karfreitag ist in ganz Bayern ein "stiller Tag". Laut Landesgesetz ist "jede Art von Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten". Im Geltinger "Hinterhalt" jedoch wird es wieder eine "Heidenspaß-Party" geben, diesmal mit der Krohn-Band aus München, und vorab einen Lindy-Hop-Tanzworkshop (16 Uhr). Eine zweite Party steigt in der Schwabinger The Keg Bar. Veranstalter ist in beiden Fällen der Bund für Geistesfreiheit München, dessen Vorsitzende die Geretsrieder Veranstalterin Assunta Tammelleo ist. "Wir haben neuneinhalb Jahre lang bis zum Bundesverfassungsgericht erstritten, dass säkularen Menschen nicht pauschal verboten werden kann, an sogenannten stillen Tagen zu feiern", erklärt sie.
Die Richter in Karlsruhe hatten im Oktober 2016 entschieden, dass Artikel 5 des bayerischen Feiertagsgesetzes nicht mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit vereinbar ist. Damit folgten sie einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit München, der sich nach dem Verbot der "Heidenspaß statt Höllenqual-Party" im Jahr 2007 erfolgreich durch alle Instanzen geklagt hatte. Seither darf trotz Musik- und Tanzverbots am Karfreitag gefeiert werden - sofern das Fest "Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist".
"Woran soll sich ein gläubiger Christ stören, wenn eine Party in einem geschlossenen Raum stattfindet?", fragt Tammelleo. Es könne nicht Aufgabe des Staates sein, Menschen Vorschriften zu machen, wie sie ihre Freizeit verbringen sollen. "Und schon gar nicht bedarf es einer Religionspolizei, die regelt, wann Menschen fröhlich oder traurig zu sein haben." Für Freitag hat sie die sechsköpfige Krohn-Band eingeladen. Von 20 Uhr an spielt diese Jazz und "advanced Hippie-Music".
Infos und Karten unter www.hinterhalt.de