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Geretsried:EU-Bürger können sich zur Wahl eintragen

Vom 23. bis 26. Mai findet in der Europäischen Union heuer die Wahl des Europäischen Parlaments statt. In Deutschland können Wahlberechtigte am Sonntag, 26. Mai, ihre Stimme abgeben. EU-Bürger, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder an ihrem Wohnsitz Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Für die Wahl in Deutschland muss man sich in das Wählerverzeichnis der Wohnsitz-Kommune eintragen lassen. Dort erhält man dann auch in Zukunft automatisch seine Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Darauf weist die Stadt Geretsried hin. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Wähler, die in Geretsried leben, bis spätestens Sonntag, 5. Mai, im Bürgerbüro der Stadt den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag kann auch per Post an die Stadt geschickt werden. Das Formular und ein Merkblatt ist im Internet unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder beim Bürgerbüro der Stadt Geretsried einzusehen. Weitere Informationen im Internet in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany/

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SZ vom 02.04.2019 / SZ
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