Gemeinderat:Strenge Regeln

Münsing schränkt Wahlwerbung penibel ein

Die Wahlwerbung - in diesem Jahr für den Landtag und Bezirkstag am 14. Oktober - ist in Münsing penibel geregelt. Nur an zentralen Anschlagstafeln erlaubt die Verwaltung Plakate. Die einzige am Milchhäusl-Grundstück an der Hauptstraße in Münsing fällt heuer allerdings weg, weil dort ein Sozialwohnungsbau entsteht. Deshalb warb Bürgermeister Michael Grasl (FW) erfolgreich dafür, in Münsing eine temporäre Tafel aufstellen zu lassen. Das beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. "Ich finde, wir sollten Parteien zugestehen, Werbung machen zu können", sagte Grasl. "Es ist wichtig, das zu unterstützen."

Heinz-Jürgen Schneider (SPD) hätte dagegen gerne auf eine temporäre Anschlagtafel für Plakate verzichtet. "Das kann man sich sparen", erklärte er. Denn zur Wahl werde ohnehin viel plakatiert. Um Wildwuchs zu vermeiden, sprach sich Ernst Ramerth (Wählergruppe Holzhausen) dagegen für eine temporäre Wahlwerbungstafel aus.

In Münsing gilt nun nach Gemeinderatsbeschluss, dass Plakate erst sechs Wochen vor der Wahl und nur auf öffentlichen Tafeln geklebt werden dürfen. Jede politische Gruppierung darf nur jeweils ein Plakat pro Tafel anbringen. An Gehwegen und Straßenlaternen ist Wahlwerbung dagegen nicht erlaubt, wie der Gemeinderat seit Jahren beschließt. Genauso werden die Parteien verpflichtet, ihre Plakate innerhalb einer Woche nach der Wahl wieder zu entfernen.

Außerdem ist beschlossen worden, dass im kommunalen Mitteilungsblatt keine Wahlwerbung veröffentlicht wird. Allerdings kann die Kommune Wahlwerbung auf Privatgrund nicht verbieten.

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