Gebühren steigen:Auch Sterben wird in Icking teuer

Gebühren steigen: Holzkreuze sind auf dem Friedhof ebenso erlaubt wie Grabsteine.

Holzkreuze sind auf dem Friedhof ebenso erlaubt wie Grabsteine.

(Foto: Hartmut Pöstges)

Gemeinde muss die Grabgebühren um bis zu 80 Prozent erhöhen

Von Claudia Koestler, Icking

Friedhofsgebühren sind Kommunalabgaben. Sie müssen deshalb kostendeckend kalkuliert werden. Die Gemeinde Icking aber hat 33 Jahre lang ihre Satzung für Friedhofsgebühren nicht angepasst, weshalb nun nachjustiert werden muss. Entsprechend deftig werden die Gebühren zum 1. Januar 2018 angehoben. Der Gemeinderat hat das zwar mehrheitlich beschlossen, allerdings gab es auch reichlich Kritik.

Vom kommenden Jahr an betragen die Gebühren, jeweils auf die Ruhezeit von zehn Jahren bezogen, für eine Einzelgrabstätte 710 Euro und für eine Doppelgrabstätte 1430 Euro. Für eine Anlagengrabstätte, die als Einzelgrabstätte genutzt wird, werden 1180 Euro fällig, und für eine Anlagengrabstätte als Doppelgrabstätte 1970 Euro. Eine Urnenerdgrabstätte kostet dann 210 Euro.

Lisa Häberlein (SPD/Grüne) kritisierte, dass diese neuen Gebühren für Doppelgrabstätten eine Steigerungsrate von rund 80 Prozent bedeuteten, während andere Grabstellen moderater erhöht werden. Die höchste Teuerung aber treffe ausgerechnet jene Grabstätten, die auf dem Ickinger Friedhof die Mehrheit darstellten, weil die Gemeinde bislang stets zu solchen geraten habe. "Das wird sicherlich Ärger geben", prophezeite sie. Ihr zufolge sind 330 Gräber von dieser Steigerung betroffen. "Mit anderen Worten: 330 Ickinger müssen nun prozentual mehr zahlen als andere, weil die Beratung der Gemeinde entsprechend war." Gut möglich, meint Häberlein, dass sich viele Ickinger heute anders entscheiden würden, es aber einfach nicht mehr können, weil sie an ihre Grabstätte gebunden sind. "Mit einem Sarg kann man nicht umziehen." Bevor das "Ickinger Standardgrab" 80 Prozent teurer werde, sollte die Gemeinde ihrer Ansicht nach Quersubventionierungen anstreben. Hans-Peter Stahn (CSU) fragte, ob sich die Erhöhung nicht stapeln lasse. "Offenbar ist das Leben in Icking auch nach dem Tod teuer", konstatierte Claudia Roederstein (UBI). Dass die Gebührenerhöhung als Konsequenz der jahrzehntelangen Nicht-Anpassung nun bitter sei, "ist nachvollziehbar. Aber wir sind nicht auf einem Basar, wo wir schachern können".

Kämmerer Stefan Fischer wollte schließlich "nicht den Eindruck entstehen lassen, dass 330 Grabnutzungsberechtigte eines Doppelgrabes sofort eine höhere Gebühr zahlen." Sie komme immer nur dann zum Tragen, wenn das Grabnutzungsrecht verlängert werde oder ein Todesfall dazukomme. Es werde auch nicht nacherhoben: "Wer also vor zwei Jahren verlängert hat, ist erst in acht Jahren wieder dran." Trotzdem stimmten Häberlein, Stahn, Matthias Ertl (PWG) und Christian Mieleich (SPD/Grüne) gegen die neue Satzung, die dennoch nun mehrheitlich beschlossen ist.

Einstimmig beschlossen die Gemeinderäte eine neue Satzung über die Benutzung des Friedhofes. Derzeit ist es Praxis, dass der Ickinger Friedhof drei Bereiche hat: überwiegend Grabsteine, überwiegend Holz und Eisen, und im dritten Bereich gemischt.

Zwar wurden Grabnutzungsberechtigte bislang auf diese Einteilung hingewiesen, doch weder die alte noch neue Satzung schreibt dies tatsächlich vor. Auf Nachfrage von Vigdis Nipperdey (Ickinger Initiative) erklärte Bürgermeisterin Margit Menrad (UBI), "dass es beim Anblick des Friedhofes nicht mehr so dringend erscheint, dass wir die Einteilung fortsetzen". Fortan bleibt es jedem selbst überlassen, ob er Holz, Stein oder Eisen am Grabmal haben wolle.

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