Flüchtlinge:Kein Asyl auf der Flinthöhe

Das Bayerische Verwaltungsgericht gibt der Klage eines Anliegers gegen Wohncontainer auf dem ehemaligen Tölzer Kasernenareal statt. Landrat Niedermaier kündigt "Plan B" an: die Belegung von Turnhallen

Von Suse Bucher-Pinell, Bad Tölz

Die Wohncontainer für etwa 70 Asylsuchende stehen seit Wochen auf der Flinthöhe bereit. Doch fest aufgebaut werden dürfen sie auf dem dafür vorgesehenen Grundstück nicht. Das Bayerische Verwaltungsgericht hob am Freitag die Baugenehmigung dafür auf und gab damit der Klage von Heinz Wippich statt, dem Eigentümer der "Schnecke" genannten benachbarten Immobilie. Er befürchtete, dass seine Gewerbeflächen durch die Container in unmittelbarer Nähe schwieriger zu vermieten seien, und berief sich darauf, dass in einem Gewerbegebiet nicht gewohnt werden dürfe. Landrat Josef Niedermaier (Freie Wähler) war nach eigener Aussage sprachlos, als er am Freitagvormittag das Urteil, das per Fax zugestellt worden war, las. "Jetzt ist Plan B dran, wir müssen an die Belegung von Turnhallen denken", sagte er. Anders sei die Unterbringung der Flüchtlinge wohl nicht zu schaffen.

Tags zuvor war die 11. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts unter Vorsitz von Richter Johann Oswald eigens in Bad Tölz, um sich die Örtlichkeit auf der Flinthöhe anzusehen und sich ein Bild von dem Gewerbegebiet zu machen, in dem vor allem Büros des Landratsamts, des Finanzamts sowie weitere Dienstleister ihren Sitz haben. Lautes Gewerbe ist nicht darunter. Der Landkreis vertrat die Meinung, dass in diesem Gebiet die Gemeinschaftsunterkunft als Anlage mit wohnähnlichem Charakter für soziale Zwecke zulässig sei. Die Kammer verließ Tölz am Donnerstag ohne Entscheidung und kündigte diese für Freitag an. Sie besteht kurz und knapp aus einem Satz, wonach die Baugenehmigung aufgehoben wird. Die Begründung dazu steht noch aus.

"Was das Gericht entschieden hat, ist unsere Meinung", sagte Heinz Wippich am Freitag der SZ. "In Gewerbegebieten dürfen keine Menschen leben, sonst bestehen Einschränkungen." Die Nachtruhe müsse eingehalten werden, laute Musik und Außengastronomie bis spät in den Abend seien störend. In einem Gewerbegebiet aber sei all das erlaubt. Der Gesetzgeber mache keinen Unterschied, wer dort wohne, ob Asylbewerber oder andere. "Menschen sind Menschen", sagte Wippich.

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Die Wohncontainer lagern seit Wochen neben dem Landratsamt. Nun dürfen sie nicht aufgestellt und eingerichtet werden.

(Foto: Manfred Neubauer)

Der Tölzer Bürgermeister Josef Janker (CSU) kommentierte das Urteil spontan mit einem Wort: unerfreulich. "Die Probleme sind akut da, wir sind in einer Notlage", sagte er. Falls Turnhallen belegt werden müssten, wisse er nicht, welche in Frage kommen könnten. Das müsse der Landkreis entscheiden. Der müsse nun auch alle bisher von der Stadt schon vorgeschlagenen Alternativ-Standorte für Wohncontainer prüfen: Das Moralt-Grundstück an der Lenggrieser Straße, die im Besitz des Bundes befindliche Fläche bei der Lettenholzschule sowie ein weiteres Grundstück auf der Flinthöhe bei der Montessorischule. Janker schloss die von Wippich zum Tausch angebotenen Parkplätze vor den Kasernentoren an der Bundesstraße erneut aus. "Baurechtlich ist das definitiv nicht möglich."

Turnhallen als Unterkünfte für Asylsuchende sind auch für Niedermaier nur eine Notlösung. "Das ist richtig teuer", sagte er. "Sie sind keine Alternative", sagte Andrea Grundhuber, Grünen-Stadträtin und Sprecherin des Tölzer Helferkreises für Asylbewerber. Für den künftigen Gemeinschaftsraum im Containerdorf hatte sie bereits einen Teppich reserviert. "Der Standort für die Container erschien uns gut geeignet", sagte sie. Die Infrastruktur auf der Flinthöhe sei gut, die Flüchtlinge hätten dort ein Umfeld mit vielen Möglichkeiten, Deutsch zu sprechen. Sie sei fassungslos und könne das Urteil nur sehr schwer nachvollziehen.

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