Freizeit im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen:Fahrverbot auf Isar bleibt bestehen

Freizeit im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen: Kanuten an den Stromschnellen bei der Isarburg zwischen Lenggries und Bad Tölz.

Kanuten an den Stromschnellen bei der Isarburg zwischen Lenggries und Bad Tölz.

(Foto: Manfred Neubauer)

Der Verwaltungsgerichtshof weist die Klage von Kanuten gegen die Verordnung ab.

Das jahreszeitliche Fahrverbot auf der Isar bleibt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen bestehen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Normenkontrollklage abgelehnt. "Eine Revision wurde nicht zugelassen", bestätigte Sprecher Jörg Singer auf Nachfrage am Montagmittag. Damit dürfen private Boote weiterhin nur noch vom 1. Juni bis 31. Dezember auf dem Fluss zwischen der Dürnsteiner Brücke bei Schäftlarn und Bad Tölz unterwegs sein, südlich der Kreisstadt sogar nur bis Mitte Oktober. Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hatte die Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar 2019 erlassen, um die sensible Natur zu schützen. Dagegen klagten der Bayerische Kanuverband, die Einzelpaddler-Vereinigung sowie einzelne Kanuten.

Die Bootsverordnung zielt vor allem darauf ab, die Fische und Vögel an der Isar in ihrer Laich- und Brutphase zu schützen. Durch das jetzige Urteil sieht Landrat Josef Niedermaier (Freie Wähler) die Arbeit seiner Behörde bestätigt. "Die Gewinnerin ist die Isar, die Lebensader in unserem Landkreis." Der jahrelange Einsatz der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich gelohnt, was nicht immer einfach gewesen sei. "Umso schöner ist es, wenn jetzt gerichtlich bestätigt ist, dass die Verordnung auch rechtlich einwandfrei ist und wohl abgewogen wurde", so der Landrat. Zudem könne die Isar weiterhin befahren werden, "aber eben nicht das ganze Jahr".

Aus Sicht der Paddler und Kanuten sind die Einschränkungen der Verordnung unverhältnismäßig. In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof am Dienstag voriger Woche hatten deren Vertreter dem Landratsamt vorgeworfen, die negativen Auswirkungen des Bootsverkehrs auf die Tier- und Pflanzenwelt nur unvollständig untersucht zu haben. Demnach fehle der konkrete Nachweis, dass Kanuten große Schäden verursachten, wenn sie auf dem Fluss unterwegs seien.

Derzeit steht die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs noch aus. Sobald sie vorliegt, könnten die Kanuten Beschwerde einreichen, dass eine Revision nicht zugelassen worden ist.

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