Eurasburg:Fahrradkollision mit Folgen

Amtsgericht verurteilt Radlerin wegen Fahrlässigkeit

Von Benjamin Engel, Eurasburg

Knapp ein halbes Jahr nach dem Zusammenstoß auf dem Fahrrad mit einer 50-jährigen Frau geht der 66-jähriger Rainer S. (Name geändert) immer noch mit einer Krücke: Er hat sich bei der Kollision beider Räder den linken Schenkelhals gebrochen und musste operiert werden. Anfang Juli fuhren der Rentner und seine 59-jährige Ehefrau gegen 12 Uhr auf dem Fahrradweg von Eurasburg Richtung Wolfratshausen mit dem E-Bike. In einer S-Kurve auf Höhe von Achmühle kam ihm die 50-Jährige - sie war gemeinsam mit ihrer Mutter per Rad unterwegs - auf seiner Seite des Wegs entgegen. Ein Ausweichmanöver missglückte. Das Amtsgericht Wolfratshausen verurteilte die Frau aus Straßlach (Landkreis München) nun wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro.

Während Rainer S. und seine Frau schilderten, dass Mutter und Tochter kurz vor dem Zusammenstoß nebeneinander gefahren waren, gab die Angeklagte an, stets hinter ihrer Mutter gewesen zu sein. "Auf Höhe der S-Kurve habe ich hinter mir was gehört und mich umgedreht", sagte sie. Dabei sei sie in die Mitte des Fahrradwegs gekommen. "Auf einmal war der Mann vor mir." Nach dem Zusammenstoß landete sie ohne größere Verletzungen auf der Wiese, der Mann mit der linken Hüfte auf dem Asphalt. Die 70-jährige Mutter der Angeklagten bestätigte im Wesentlichen deren Version. Nur ein Geräusch hatte sie nicht wahrgenommen. Ihre Tochter leistete Erste Hilfe und alarmierte den Notarzt. Mit seiner Frau wollte der geschädigte Rentner die Ausflugsgaststätte Königsdorfer Alm besuchen. Der Mann gab an, auf dem E-Bike mit etwa 15 Stundenkilometern seiner Frau vorausgefahren zu sein. Da tauchte plötzlich vor ihm das Mutter-Tochter-Gespann auf. "Die fuhren nebeneinander und guckten sich an."Er habe noch versucht nach rechts auszuweichen, die 50-Jährige aus ihrer Sicht nach links. So seien sie zusammengestoßen.

Der Verteidiger wollte bei seiner Mandantin kein fahrlässiges Verhalten erkennen. Der Staatsanwalt sah dies zweimal erfüllt, erstens, weil die Angeklagte seiner Ansicht nach neben der Mutter gefahren und dann auf die Gegenfahrbahn geraten sei. Er forderte eine Strafe von 35 Tagessätzen zu je 40 Euro. Richter Helmut Berger ging von fahrlässigem Verhalten der Angeklagten aus. Selbst ein Geräusch dürfe nie dazu verleiten, auf die Gegenfahrbahn zu kommen, sagte er. Der Mann sei schwer verletzt worden.

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