"Es gibt nichts schönzureden":Im Vollrausch ans Steuer gesetzt

Gericht verurteilt Musiker zu 3600 Euro Geldstrafe

Von Benjamin Engel, Münsing

Ernüchtert zeigt sich ein 35 Jahre alter Musiker nach seiner Autofahrt im Vollrausch durch den Landkreis. "Es gibt nichts schönzureden", sagt er auf der Anklagebank im Wolfratshauser Amtsgericht. In der Nacht auf den 2. September des Vorjahres hatte er sehr viel getrunken und sich trotzdem ans Steuer seines Wagens gesetzt. Mit 1,98 Promille stoppte ihn die Polizei am Nachmittag gegen 16.20 Uhr bei der Seeshaupter Autobahnausfahrt . Zudem hatte er nur einen polnischen Führerschein, der in Deutschland nicht gültig ist. Am Mittwoch verurteilte Amtsrichter Helmut Berger den Mann zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro. Weitere zwölf Monate darf der Angeklagte keinen neuen Führerschein beantragen.

Am Tag der Polizeikontrolle wollte der Mann mit dem Auto bis nach Füssen fahren. Eigentlich habe er sich gut gefühlt, sagt er. "Ich war nur ein bisschen müde und hatte leichtes Kopfweh." Darüber hinaus sei er aber hundertprozentig überzeugt gewesen, den Führerschein legal in Polen erworben zu haben. Wie er schildert, habe er in Polen eine reguläre Prüfung abgelegt. Ein Jahr sei er dort gemeldet gewesen. Der Führerschein habe 1700 bis 1800 Euro gekostet. Das Angebot habe er im Internet recherchiert. Allerdings hat der Mann all das nur gemacht, weil er sich in Deutschland einer medizinisch-psychologischen Untersuchung hätte unterziehen müssen, um den deutschen Führerschein wiederzubekommen.

Der Angeklagte hat seit Jahren schon ein Alkoholproblem. Bereits 2014 hatte er am Münchner Amtsgericht eine Geldstrafe bekommen, weil er betrunken auf dem Rad unterwegs war. Mehr als zwei Promille habe er damals gehabt, berichtet er. Jetzt trinke er aber gar nichts mehr. "Mir geht es wirklich gut", sagt er. "Ich bin am Überlegen, was ich mir angetan habe." Zudem absolviert der Mann aus dem Landkreis München ein Alkoholabstinenzprogramm.

Mehr als fahrlässig findet die Staatsanwältin, dass der Mann für einen neuen Führerschein nach Polen gegangen ist. Schließlich habe der Angeklagte gewusst, dass er in Deutschland eine Fahrerlaubnis ohne eine MPU nicht bekommen werde. Aus ihrer Sicht hat der Musiker damit vorsätzlich gehandelt. Sie forderte eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen á 40 Euro und eine Sperrfrist von 18 Monaten für eine neue Fahrerlaubnis.

In der Pflicht sieht der Verteidiger des Mannes die Europäische Union. Die Gemeinschaft müsse die Regelungen zum Führerschein vereinheitlichen, sagt er. Sein Mandant sei davon ausgegangen, von einer EU-Behörde einen Führerschein bekommen zu haben. Er habe nur fahrlässig und nicht mit Vorsatz gehandelt. Eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 35 Euro und sechs Monate Sperrfrist für einen neuen Führerschein seien angemessen. Im Umgang mit dem Alkohol müsse sein Mandant an sich arbeiten.

Amtsrichter Berger betonte, dass glücklicherweise kein Unfall bei der Autofahrt im Rausch passiert sei. Denn zur Tatzeit am Nachmittag sei viel Verkehr auf den Straßen gewesen. Er verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und fahrlässigen Fahrens ohne Führerschein.

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