Erneuerbare Energien:Vertrag für Sonnenkraft

Schlüsselübergabe Menrad Reithmann

Ickings Bürgermeisterin Verena Reithmann (UBI).

(Foto: Manfred Neubauer)

Icking handelt Bedingungen für Photovoltaikanlage aus

Von Claudia Koestler

Die Photovoltaik-Freiflächenanlage, die auf dem früher für Geothermie bestimmten Areal im Ickinger Ortsteil Walchstadt entstehen soll, war am Montag erneut Thema in der Gemeinderatssitzung. Zu einem Beschluss kam es jedoch nicht - es wurde lediglich ein Durchführungsvertrag besprochen, der nun in einem ersten Entwurf vorliegt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, den es für das Projekt östlich der Autobahn A 95 in Walchstadt braucht, wird typischerweise von einem Vertrag zwischen Kommune und Bauherren begleitet, in diesem Fall vom sogenannten Durchführungsvertrag. Schließlich sei es wichtig, dass sich die Vertragspartner bei einem solch großen Vorhaben absicherten, erklärte Bürgermeisterin Verena Reithmann (UBI).

Die privaten Grundstücke, auf denen die Anlage entstehen sollen, umfassen etwa 2,6 Hektar. Die Solaranlagen sollen auf circa 1,96 Hektar gebaut werden, der Rest ist Ausgleichsfläche. Rund 5000 Module soll die Photovoltaikanlage haben, die nach Süden ausgerichtet werden und eine Endhöhe von etwa drei bis maximal 3,30 Metern haben sollen.

In dem Kontrakt wird zum Beispiel die Verpflichtung des Bauherren zum Rückbau der Anlage geregelt, wenn diese irgendwann nicht mehr genutzt werden kann. Die Erschließung während der Bauphase wird ebenso vereinbart wie ein Brandschutzkonzept und die Auflage für den Bauherren, die Feuerwehr mit den nötigen Gerätschaften auszustatten, um ein paar Beispiele zu nennen.

Nun, da er vorliegt, wird der Entwurf des Vertrages sowohl von den Gemeinderatsmitgliedern wie auch vom Bauherren geprüft und eventuell noch nachjustiert. Erst wenn dieser unterschrieben ist, wird von der Gemeinde der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst. Nach Angaben von Reithmann benötigt der Vorhabenträger dann keine Baugenehmigung mehr, sondern könnte bereits loslegen. "Soweit wir wissen, würde der Bauherr gerne im ersten Quartal 2021 mit dem Bau beginnen", sagte die Ickinger Bürgermeisterin.

Ob dies machbar sei, stehe und falle jedoch mit der Frage, was für Stellungnahmen und Anmerkungen noch bei der aktuellen zweiten Auslegung seitens der Träger öffentlicher Belange angemeldet würden und ob es dann zu einer weiteren Auslegung komme. Wenn nicht, könnte der Gemeinderat möglicherweise schon Ende Februar die Satzung beschließen.

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