Starnberger SeeGrillverbot im Erholungsgelände

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Die Feuerstellen am Ambacher Erholungsgelände sind aufgelöst worden.
Die Feuerstellen am Ambacher Erholungsgelände sind aufgelöst worden. Hartmut Pöstges

In Ambach am Ostufer des Starnberger Sees haben die Konflikte zwischen Grillenden und Badegästen überhandgenommen. Nun wurde das Feuermachen per Satzungsbeschluss für das ganze Areal verboten.

Von Jasmin Engel, Münsing

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Mit dem heißen Wetter steigt der Andrang auf Ausflugsziele am Wasser im Münchner Umland. Im Erholungsgelände Ambach am Ostufer des Starnberger Sees fühlen sich einige Badegäste schon länger massiv gestört – weil immer mehr Menschen dort grillen. Beschwerden über Rauchbelästigung häufen sich. Das offene Feuer kann zudem gefährlich werden, wenn Niederschläge immer öfter ausbleiben und die Waldbrandgefahr steigt.

Im Erholungsgelände, das zu der Gemeinde Münsing gehört, hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen diesbezüglich jetzt die Notbremse gezogen: Grillen und Feuermachen ist seit dieser Saison auf dem gesamten Areal auch per Satzung offiziell verboten. Die Kreisbehörde lässt die bestehenden Feuerstellen endgültig auflösen. Außerdem hat der Kreistag beschlossen, dass während der Badesaison zwischen 15. Mai und 15. September weiterhin keine Hunde auf das Gelände dürfen.

„Mit den Anpassungen soll den gestiegenen Besucherzahlen und den damit verbundenen Herausforderungen Rechnung getragen werden“, teilt das Landratsamt mit. „Gleichzeitig soll ein rücksichtsvolles und sicheres Miteinander auf dem Gelände gefördert werden.“ Dabei wusste sich die Behörde offenbar nur noch mit einem rigiden Verbot zu helfen. Grillen war auf dem weitläufigen Areal mit 14,1 Hektar Liegewiesen noch vor 2024 an eigens ausgewiesenen Feuerstellen nach 20 Uhr abends erlaubt. Laut Aussagen der Polizei hielten sich jedoch einige nicht an die Regelung, entzündeten Einweg-Grills überall auf dem Areal und ließen ihren Müll liegen.

Mit neuen Hinweistafeln im Piktogramm-Stil informiert das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen über die Verhaltensregeln im Erholungsgelände.
Mit neuen Hinweistafeln im Piktogramm-Stil informiert das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen über die Verhaltensregeln im Erholungsgelände. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Daher schritt das Landratsamt, das für das Erholungsgelände zuständig ist, bereits 2024 mit einem vorläufigen Verbot ein. Damals begründete die Behörde mit der Waldbrandgefahr, dass sie das Feuermachen und Grillen am See nicht mehr erlaubt. Jetzt steht das Verbot auch in Paragraf 3 der Satzung für das Erholungsgelände. Zudem ist es aus Sicherheitsbedenken untersagt, Drohnen, ferngesteuerte Boote, Flugzeuge, Autos und ähnliche Geräte sowie Lenkdrachen (auch Kites für Wassersportler) während der Badesaison zu verwenden.

Die Besucherzahlen im Ambacher Erholungsgelände sind nach Angaben des Landratsamts vor allem seit der Pandemie stark gestiegen. Dies habe die Konflikte auf dem Erholungsgelände im Landschaftsschutzgebiet am Ostufer des Starnberger Sees verstärkt, heißt es. Die Behörde hat neue Schilder zu den Neuregelungen aufstellen lassen. Ihre Einhaltung soll der bereits dort tätige Sicherheitsdienst vermehrt kontrollieren.

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