Der Herbst ist da, bringt Nebel, Sonnenstrahlen, glühende Abendhimmel und leuchtendes Laub. Und damit: haufenweise Blätter, Gras und Äste, denen Gärtnerinnen und Gärtner vor dem Winter oft überdrüssig werden. Doch Gartenabfälle sollten umweltfreundlich entsorgt werden, warnt das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen.
Grüngut darf auf dem eigenen Grundstück verrotten. Es dient als guter Dünger, wenn man es häckselt und kompostiert. Wer darauf trozudem keine Lust hat, werfe die Reste in die Biotonne oder fahre sie, im Falle größerer Mengen, zur nächsten Grüngutannahmestelle. Bloß eine Sache sei nicht erlaubt, warnt Benedikt Pfaller vom Sachgebiet Umwelt: die Abfälle irgendwo im Wald oder der freien Landschaft auszusetzen. Auch das Verbrennen des Grünguts ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen zulässig.
Gartenabfälle müssen dort verbrannt werden, wo sie anfallen - und auch das ist nur dann erlaubt, wenn bestimmte Sicherheitsabstände eingehalten werden können. Diese betragen beispielsweise: 300 Meter zu Krankenhäusern, Kinder- und Altenhei men, sowie zu Gebäuden, die aus brennbaren Baustoffen bestehen; 100 Meter zu sonstigen Gebäuden, zu Zelt- und Parkplätzen, sowie zu Waldrändern; 75 Meter zu Schienenwegen und Straßen; 25 Meter zu Feldgehölzen, Hecken und anderen brandgefährdeten Gegenständen. Damit ist das Verbrennen von Laub im Garten für die meisten keine Option. Auch sollten mindestens zwei Personen über 16 Jahren das Feuer überwachen und die Glut ablöschen, bevor sie es verlassen. Erlaubt ist es ohnehin nur an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr, Rauchentwicklung sollte vermieden werden. Weitere Hinweise finden sich unter dem "Merkblatt pflanzliche Abfälle" auf der Internetseite des Landratsamtes. Am besten solle man das Feuer vorher bei der Integrierten Leitstelle Oberland anmelden (Telefon 0881/92585-100), empfiehlt das Landratsamt sogar.
"Bei unsachgemäßer Entsorgung der Gartenabfälle kann ein Bußgeld drohen", sagt Pfaller. Dann wäre es mit der Herbstromantik schnell vorbei.
