Süddeutsche Zeitung

Energiewende im Landkreis:Ökostrom aus Hessen

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Stadtwerke Bad Tölz beteiligen sich an Windparkanlage

Von Claudia Koestler, Bad Tölz

Der Windpark Adorf in Hessen hat einen neuen Besitzer, nämlich die Energieallianz Bayern GmbH & Co. KG. Und weil die Stadtwerke Bad Tölz einer der Gesellschafter der Energieallianz sind, ist das Kommunalunternehmen nun mit fünf Prozent an dem Windpark beteiligt und baut damit sein Portfolio an erneuerbaren Energien aus. Das teilen die Stadtwerke in einer Pressemeldung mit.

Die Energieallianz Bayern mit Sitz in Hallbergmoos ist ein Zusammenschluss von 37 meist kommunalen Versorgungsunternehmen aus Bayern. Die fünfprozentige Beteiligung der Tölzer Stadtwerke am Windpark Adorf entspricht nach Angaben des Unternehmens rechnerisch einer Leistung von 300 Kilowatt respektive rund 575 000 Kilowattstunden regenerative Energieerzeugung pro Jahr. "Damit gehen die Stadtwerke Bad Tölz einen weiteren Schritt in Richtung Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung und leisten auf diese Weise einen messbaren Beitrag für den Klimaschutz", heißt es in der Pressemeldung.

"Freilich haben wir es uns zum Ziel gesetzt, den Ausbau der Windkraft auch in Bayern voranzutreiben", lässt sich Stadtwerke-Geschäftsführer Walter Huber zitieren. "Klimaschutz muss vor der eigenen Haustüre anfangen, da darf sich keiner aus der Affäre ziehen", betont Huber. Aber: Die derzeit gültige "10H-Regelung" erschwere die Energiewende in Bayern, "da sie einen größeren Vorstoß in Richtung Windkraft nahezu unmöglich macht", sagt der Geschäftsführer.

Seit November 2011 ist in der Bayerischen Bauordnung geregelt, dass Windkraftanlagen einen Mindestabstand vom Zehnfachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden einhalten müssen. Das gilt insbesondere für Gebiet mit Bebauungsplan und für zusammenhängend bebaute Ortsteile. Im Volksmund wird das als "10H-Regelung" bezeichnet. Und diese Regelung wiederum erschwert nach Ansicht von Walter Huber die Umsetzung neuer Windkrafterzeugungsanlagen in Bayern erheblich.

"Geht man von einer Anlagenhöhe von 200 Metern aus, ergibt sich hiernach ein Mindestabstand zu Wohngebieten von zwei Kilometern", rechnet er in der Pressemeldung vor. Nach Ausschluss der Flächen, die technisch oder rechtlich nicht in Frage kommen, blieben dadurch nur wenige mögliche Standorte übrig - oder es müsse eben in andere Bundesländer ausgewichen werden.

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Quelle:
SZ vom 21.08.2019
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