Egling:Mehr Raum für moderne Architektur

Lesezeit: 1 min

Die Gemeinde Egling justiert bei den Regelungen in ihrer Ortsgestaltungssatzung nach

Herent und drent könnte es nicht unterschiedlicher sein: Obwohl die Gemeinden Icking und Egling fast auf gleicher Höhe entlang der Isar liegen, beide an den Landkreis München grenzen und damit an vorderster Linie erleben, was der Siedlungsdruck bewirkt, hinterlassen die Kommunen bei der Durchfahrt oder einem Spaziergang gänzlich differente Eindrücke: Während Icking, mit Ausnahme einiger Ortsteile, von Villenbauten mit höchst unterschiedlichen Baustilen geprägt ist,weisen Egling und seine Ortsteile einen ausgeprägt bayerisch-ländlichen Charakter auf. Und der soll nach dem Willen der Gemeinde auch so bleiben, allem Zuzug und Siedlungsdruck zum Trotz.

Viele Jahre der Diskussion waren nötig, bis Egling Ende 2014 eine Ortsgestaltungssatzung erlassen hatte und damit die strengen Regelungen, die seit 1999 galten, etwas gelockert hat. Nun hat der Gemeinderat die Ortsgestaltung nachjustiert und neu aufgestellt. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde diese einstimmig verabschiedet.

"Die Neuaufstellung umfasst zum einen die Vereinfachung und Konkretisierung der Festsetzung, zum anderen soll auch manches etwas gelockert werden", sagt Bürgermeister Hubert Oberhauser (Freie Wähler). "Kurzum: Wir wollen mehr Möglichkeiten schaffen für Bauwerber." Im Oktober vergangenen Jahres war der Gemeinderat in Klausur gegangen und hatte über Änderungen in der Satzung beraten. "Der Grundgedanke der örtlichen Bauvorschriften zur Ortsgestaltung und zu den Stellplätzen wurde aber im Wesentlichen beibehalten", erklärt der Rathauschef.

Planerisch und gestalterisch will die Gemeinde also künftig ihr traditionelles Straßen-, Orts- und Landschaftsbild erhalten und dort, wo es notwendig ist, verbessern, sich aber zugleich auch den Anforderungen der Moderne etwas mehr öffnen. Dazu zählen mehr Spielräume für Glasflächen und bei der Umzäunung, sagt Oberhauser auf die Frage nach Beispielen, was nun der Gestaltungsspielraum hergebe. "In der Vergangenheit haben wir oft befreien müssen, jetzt ist es einfach praktikabler", fasst der Rathauschef zusammen. Die Neujustierungen gelten sowohl für schon bestehende Baugebiete als auch für neu auszuweisende Bereiche - und auch dann, wenn diese nicht nur reines Wohngebiet sind. Ausgenommen sind allerdings Kirchen und sogenannte Gemeinde-Bedarfsflächen, etwa Schulen und Gewerbegebiete. "Wir haben die Schwerpunkte geändert, jetzt werden Ortskerne und übrige Bereiche differenzierter gesehen", so der Rathauschef.

Neben dem Geltungsbereich schreibt die neue Satzung weiterhin auch Baukörper, Dachform und -neigung, Dachflächen und Aufbauten, Außenwände und Farbgebung vor. Darüber hinaus sind Stellplätze oder Garagenanzahl, Fenster, Werbeanlagen und Solaranlagen geregelt, wie auch die Gestaltung der unbebauten Grundstücksanteile.

© SZ vom 08.03.2021 / cjk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: