Süddeutsche Zeitung

Aus dem Polizeibericht:Eglinger ertrinkt beim Baden

53-Jähriger wird tot aus Harmatinger Weiher geborgen.

Von Barbara Briessmann, Egling

Er wollte nur eine Runde schwimmen, tauchte aber nicht mehr aus dem Wasser auf: Ein 53-Jähriger Eglinger ist am Donnerstagabend im Harmatinger Weiher ertrunken. Wie das Polizeipräsidium Oberbayern Süd berichtet, ging der Mann baden, kurz darauf verloren ihn seine Bekannten aus den Augen und verständigten die Rettungskräfte. Nach einer Stunde konnten sie den Eglinger nur noch tot bergen. Die Kriminalpolizei Weilheim ermittelt, ob es sich um einen Badeunfall handelt oder ob sein Ertrinken medizinische Ursachen hatte.

Gemeinsam mit Freunden ging der 53-Jährige am Donnerstag gegen 21 Uhr ins Wasser. Die Badestelle liegt im Süden des etwa 900 Meter langen, 500 Meter breiten und rund drei Meter tiefen Harmatinger Weihers bei Egling. Die Bekannten hatten den Mann gesehen und auch noch gehört, dann war er plötzlich verschwunden. Das erzählten sie als Zeugen den Ermittlern. Als die Freunde das Verschwinden des 53-Jährigen bemerkten, setzten sie sofort einen Notruf ab. Es lief eine Suchaktion an, bei der auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz kam. Kurz vor 22 Uhr sichtete die Besatzung den Körper des 53-Jährigen im Wasser. Wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums sagte, fand man die Leiche etwa 15 Meter vom Badesteg entfernt. Helfer von Feuerwehr und Wasserwacht bargen den Toten aus dem Weiher. Der Notarzt konnte aber nicht mehr helfen, sondern nur noch den Tod des Eglingers feststellen.

Beamte der Kripo Weilheim nahmen die Ermittlungen auf. Ein Fremdverschulden schließen sie aus. Laut Polizei muss jetzt jedoch geklärt werden, "ob es sich um einen tragischen Badeunfall handelt oder ob womöglich krankheitsbedingte Dinge eine Rolle spielten". Der 53-Jährige habe nämlich eine medizinische Vorgeschichte gehabt, so der Polizeisprecher. Auch aufgrund der Zeugenaussagen werde vermutet, dass der Verunglückte krank war. In den kommenden Tagen wird die Rechtsmedizin ihr Gutachten vorlegen.

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Quelle:
SZ vom 27.08.2016
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