Süddeutsche Zeitung

Denkmalschutz geht vor:Zutritt zur Max-Villa

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erlaubt Besichtigung und Fotografieren durch Behörden.

Die Besitzerin der denkmalgeschützten Max-Villa in Ammerland muss es dulden, dass ihr Haus von Denkmalschutzbehörden besichtigt und innen wie außen fotografiert wird. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden. Der Beschluss vom 10. Januar wurde jetzt veröffentlicht. Nach Auffassung des BayVGH, der damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts München bestätigt, dürfen nach bayerischem Denkmalschutzrecht nicht nur Grundstücke betreten werden, sondern auch Baudenkmäler, soweit dies zur Erhaltung dringend notwendig erscheint. Das sei angesichts des desolaten Eindrucks der seit Jahren unbewohnten Max-Villa der Fall, heißt es wörtlich. Ob der Eigentümer eines Baudenkmals seinen Pflichten ausreichend nachkomme, lasse sich nur durch Besichtigung feststellen. Dies diene dazu, bei Verstößen "den Erlass behördlicher Anordnungen vorzubereiten". Dass es zu Interventionen dieser Art im Fall der Max-Villa, die seit Jahren verrottet, bisher nie gekommen ist, haben Anwohner ebenso wie der Ostuferschutzverband oft beklagt.

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Quelle:
SZ vom 17.01.2013
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