Corona-Pandemie:Sport nur für kleine Gruppen

TSV Weihnachtsturnen 2008

Ein Bild aus früheren Zeiten: Ob das traditionelle Weihnachtsturnen heuer stattfinden kann, bleibt fraglich.

(Foto: WOR)

Trotz allgemeiner Lockerungen hält der Wolfratshauser Stadtrat hält an den Obergrenzen für Turnhallen fest.

Von Konstantin Kaip

Mit den Lockerungen der Corona-Regeln in Bayern ist auch der sportliche Alltag wieder auf dem Weg zur Normalität. Das Training in den Hallen zu organisieren, bleibt für die Wolfratshauser Vereine aber sportlich. Schließlich hat sich das Kapazitätsproblem in der Loisachstadt noch verschärft, weil die Turnhalle der Realschule, die vom Landkreis derzeit saniert wird, bis ins kommende Jahr hinein geschlossen bleibt. Zwar haben die Vereine ersatzweise Kontingente in anderen Gemeinden wie Geretsried und Icking bekommen. Die Trainingssituation aber, so sagen es der TSV-Vorsitzende Alfred Barth und der Leiter seiner Turnabteilung Walther Halamek, sei "bei Weitem nicht befriedigend". Denn wegen der geltenden Obergrenzen in den Turnhallen der Stadt müsse man Gruppen teilen. Viele könnten nur alle zwei Wochen trainieren, manche noch gar nicht.

Um die Lage zu verbessern, haben der TSV Wolfratshausen und der Nachbarschaftshilfeverein "Bürger für Bürger" beantragt, die zulässige Personenzahl in den Hallen zu erhöhen. Die Stadträte im Ausschuss für Kultur, Jugend, Sport und Soziales haben die Entscheidung am Donnerstag jedoch vertagt.

Derzeit sind in Wolfratshausen 20 Personen pro Hallenteil zulässig. In der Dreifachturnhalle am Hammerschmiedweg dürfen maximal 60 Personen trainieren, in den Zweifachhallen in Farchet und Waldram 40. In der kleinen Halle in Weidach sind bis zu 15 Personen zugelassen. Den Antrag der Vereine, mehr Leute nach der 3G-Regel zu erlauben, hatte die Stadt von einer Fachkraft für Arbeitsschutz überprüfen lassen. Ergebnis: Möglich ist dies nur, wo eine technische Lüftungsanlage vorhanden ist, also in der Dreifachhalle und in der Mehrzweckhalle Farchet. Dort könnten die Obergrenzen auf 40 Personen pro Hallenteil erhöht werden - allerdings nur bei Sportarten "mit zu erwartendem geringeren Aerosolausstoß" wie Turnen oder Gymnastik. Sport mit hohem Aerosolausstoß wie Ballsport sei nur in den geltenden Grenzen erlaubt. Auch müssten vor den Einheiten alle Fenster und Türen für jeweils 30 Minuten geöffnet werden. Während des Trainings müssten die Fenster offen bleiben und die Lüftungsanlagen kontinuierlich laufen. In Waldram und Weidach, wo es keine Lüftung gibt, muss alles bleiben wie gehabt.

Eine höhere Personengrenze fanden die meisten Stadträte wegen des Energieaufwands nicht praktikabel. "Wir blasen letztendlich die ganze Energie raus", erklärte Thomas Wenig von der Verwaltung. Zudem mache das Stoßlüften in der kalten Jahreszeit die Hallen lange unbenutzbar, sagte Manfred Fleischer (Wolfratshauser Liste). Der BCF, dem Fleischer vorsitzt, habe mit den geltenden Grenzen jedenfalls keine Probleme. Zwar erklärte Peter Lobenstein, Grünen-Stadtrat und als Vorsitzender bei "Bürger für Bürger" einer der Antragssteller, dass auch der Seniorensport der Nachbarschaftshilfe unter den Obergrenzen leide. Und Alfred Fraas (CSU) fragte sich, warum der Stadtrat sich überhaupt einmische. Schließlich gebe es bayernweite Regeln, an die sich alle halten müssten. Im Ausschuss überwog jedoch die Skepsis. Fleischer beendete die Diskussion schließlich mit einem Antrag zur Geschäftsordnung: Der Beschluss solle zurückgestellt werden. Erst sollten die Vereine darlegen, in welcher Halle sie für welchen Sport überhaupt mehr Kapazität bräuchten. Der Antrag wurde mit sechs zu vier angenommen, gegen die Stimmen von Peter Lobenstein und Jennifer Layton (Grüne), Patrick Lechner (FDP) und Alfred Fraas (CSU).

Ein großes Anliegen des TSV ist es auch, heuer wieder das traditionelle Weihnachtsturnen mit 80 Sportlern und 400 Zuschauern in der Dreifachhalle zu veranstalten. Die Einhaltung der 3G-Regel will der Verein dabei selbst überwachen. Ein Placet für das große Turnfest gab es im Ausschuss jedoch noch nicht. Auch wenn der Verein die Verantwortung übernehme, sei die Stadt als Hallenbetreiber letztendlich haftbar, sagte Bürgermeister Klaus Heilinglchner (BVW). Im "worst case", wenn sich jemand mit Corona anstecke und Folgeschäden davontrage, könnten Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: