Bund für Geistesfreiheit:Klage gegen Polizeiaufgabengesetz

Der Bund für Geistesfreiheit hat eine Klage und einen Eilantrag auf vorläufige Aussetzung des Gesetzesvollzug gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Das teilt die stellvertretende Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München, die Geretsriederin Assunta Tammelleo, mit. Nach Auffassung des Bundes für Geistesfreiheit sind die novellierten Artikel des Gesetzes verfassungswidrig, da sie zahlreiche im deutschen Grundgesetz und in der bayerischen Verfassung garantierte Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger massiv verletzen. Darunter fielen etwa "das Grundrecht der Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Grundrechte auf Freiheit der Person und körperliche Unversehrtheit, das Rechtsstaatsprinzip, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie die Grundrechte auf Freizügigkeit, auf informationelle Selbstbestimmung und auf Unverletzlichkeit der Wohnung", schreibt Tammelleo. "Uns geht es mit unserer Klage darum, Rechtsstaat und Bürgerrechte vor der CSU und der bayerischen Staatsregierung zu schützen, die offensichtlich den Weg in den autoritären Polizei- und Überwachungsstaat eingeschlagen haben," stellt Tammelleo fest. Die Popularklage richtet sich gegen alle Artikelneufassungen, in denen der neue Rechtsbegriff "zur Abwehr einer drohenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut" verwendet wird.

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