Bund für Geistesfreiheit:Klage gegen Kreuzerlass

Der Bund für Geistesfreiheit München und der Bund für Geistesfreiheit Bayern haben am Freitag, 5. Oktober, Klage gegen den sogenannten Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder vor dem Verwaltungsgericht München eingereicht. Das teilt die stellvertretende Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München, die Geretsriederin Assunta Tammelleo, mit. Neben den beiden Organisationen gebe es 25 weitere Kläger. Sie alle eint laut Tammelleo, dass sie auf Einhaltung der staatlichen, religiösen und weltanschaulichen Neutralität pochen und sich durch die Anbringung von Kreuzen im Eingangsbereich staatlicher Dienststellen in ihren Grundrechten verletzt sehen. Ziel der Klage sei, dass die Staatsregierung verpflichtet werde, den Kreuzerlass zurückzunehmen und die Kreuze zu entfernen, erklärt die Geretsriederin. Einzelheiten zur Klagebegründung wollen Tammelleo und Mitstreiter am Dienstag bei einer Pressekonferenz in München darlegen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: