Öffentliches Engagement:Bürgerbegehren-Initiative am Ende

Öffentliches Engagement: Die verfallenen Bestandsgebäude der früheren Wiedemann-Klinik.

Die verfallenen Bestandsgebäude der früheren Wiedemann-Klinik.

(Foto: Harry Wolfsbauer)

Die Gruppe "Seniorenanlage in Ambach kleiner planen" erklärt sich selbst für Geschichte.

Von Benjamin Engel

Die Initiative "Seniorenanlage in Ambach kleiner planen" erklärt sich nach sieben Monaten selbst für Geschichte. Das teilt die Gruppe um den Musiker und Autor Anatol Regnier, Alexandra Theiss sowie Agnete von Specht in einer ausführlichen Stellungnahme mit. Das jüngst juristisch kulminierende Hin und Her über das Vorhaben des "Kuratoriums Wohnen im Alter" (KWA) scheint damit beendet. Anfang Mai war ein Eilantrag der Initiative, einen Satzungsbeschluss zum Seniorenwohnstift zu verhindern, vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Dagegen legte die Gruppe um Regnier, Theiss und von Specht Beschwerde, zog diese aber zurück.

Die Dimensionen des KWA-Vorhabens im Vergleich mit dem einstigen Wiedemann-Kursanatorium waren im Kern der Debatte gestanden. Für die überbaute Fläche des neuen Seniorenwohnstifts legte die Kommune eine zulässige Obergrenze von 4785 Quadratmetern fest. Für den Bestand war in den ursprünglich veröffentlichten Auslegungsunterlagen eine Grundfläche von 3918 Quadratmeter angegeben. Darauf stütze die Bürgerinitiative ihre Forderung die Seniorenwohnanlage kleiner zu planen. Neuvermessungen der Kommune ergaben für die existierenden Bauten schließlich einen Wert von 5060 Quadratmetern. Auf dieser Basis machte sich der Gemeinderat das Bürgerbegehren im vergangen November zu eigen.

Damit schien die Angelegenheit abgeschlossen, kam durch den Eilantrag der Initiative Anfang Mai aber wieder unerwartet auf das Tapet. Denn das Verwaltungsgericht erklärte, dass sich das Bürgerbegehren mitnichten erledigt habe. Der Halbsatz aus dem Bürgerbegehren, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern, sei weggelassen worden, als sich der Gemeinderat dessen Forderung zu eigen machte. Gleichzeitig erklärte die Justizinstanz, dass das Bürgerbegehren voraussichtlich unzulässig sei. Das Bürgerbegehren basiere auf falschen Flächenangaben. Zudem verbleibe dem Gemeinderat kein für die Bauleitplanung erforderlicher Abwägungsspielraum, indem die Fragestellung das Gremium auf eine höchstzulässig überbaubare Grundstücksfläche festlege, so der Tenor.

"Ein kurioses Verfahren geht zu Ende", bilanziert die Bürgerbegehren-Initiative in ihrer aktuellen Stellungnahme. Aus Sicht der Unterstützergruppe habe kein Dialog mit der Bevölkerung stattgefunden. Alle Vorschläge seien vom Tisch gewischt worden. Als "Peinlichkeit" bezeichnet die Initiative, dass auf der gemeindlichen Homepage zuerst eine Zahl von 3918 Quadratmetern für die überbaute Grundfläche des Bestands angegeben worden sei. Laut Bürgermeister Michael Grasl (FW) stammte diese Zahl von 3918 aus dem Büro Matteo Thun. Nach Recherchen seien darin weder Terrassen noch Balkone und Geländeunterbauungen enthalten. Die Zahl habe keinen Vergleichswert und sei versehentlich in die Planbegründung gekommen.

Aus Sicht der Bürgerbegehren-Initiative hat sich das Verwaltungsgericht zu wenig mit den unterschiedlichen Zahlen für die bebaute Grundfläche beschäftigt und stattdessen das ganze Begehren pauschal für unzulässig erklärt. Die Gruppe um Regnier, Theiss und von Specht bedankt sich bei ihren Unterstützern - 431 hatten es unterschrieben - und betont ihren Platz in den Münsinger Annalen. Denn es handelte sich um das erste Bürgerbegehren in der Kommune. "Vielleicht - hoffentlich - haben künftige Initiativen mehr Erfolg", so der Schlusstenor.

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