Bildungseinrichtungen :Es darf gebaut werden

Schulen in Geretsried und Bad Tölz bekommen mehr Räume

Die Regierung von Oberbayern gibt dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen den Startschuss für den vorzeitigen Baubeginn an der Berufsschule Bad Tölz. Nach dem Umbau kann die ehemalige Hausmeisterwohnung am Standort Bairawieser Straße für schulische Zwecke genutzt werden. Der Landkreis kann mit dieser Zusage die Maßnahme beginnen, ohne Fördermittel zu verlieren. Die Regierung bringt voraussichtlich eine Zuwendung von 80 000 Euro ein. Die Gesamtkosten sind mit 189 967 Euro veranschlagt. Auch in den Nordlandkreis fließt Geld: 565 000 Euro gewährt die Regierung von Oberbayern für Erweiterung der Karl-Lederer-Grundschule in Geretsried.

Die Regierung von Oberbayern gibt damit auch in Geretsried ihr Einverständnis für den vorzeitigen Baubeginn an der Karl-Lederer-Grundschule. Mit der Maßnahme werden zusätzliche Unterrichtsräume geschaffen. Die Gesamtkosten sind auf knapp 2,6 Millionen Euro veranschlagt.

Im Regelfall darf mit dem Bau staatlich geförderter Projekte erst nach Bewilligung der staatlichen Fördermittel begonnen werden. Eine Förderung bereits begonnener Projekte verbietet das Haushaltsrecht. Mit der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn können die Baumaßnahmen schnellstmöglich realisiert werden, auch wenn über die endgültige Förderung durch einen förmlichen Bescheid noch nicht entschieden ist.

© SZ vom 30.08.2017 / veca - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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