Betrug entlarvtKein Auftrag unter dieser Nummer

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Das Amtsgericht Wolfratshausen verurteilt einen Betrüger, der auf Kosten anderer Handys ordert

Von Barbara Briessmann, Wolfratshausen

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Die Zeugenaussagen sind belastend. Trotzdem streitet der wegen Betrugs Angeklagte alles ab. Er soll mit Hilfe der Daten eines anderen Mannes zwei Handykaufverträge abgeschlossen und die Telefone an seine eigene Adresse schicken lassen haben. Die beiden Männer kennen einander nicht. Eine andere Zeugin in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Wolfratshausen bringt auch für das Gericht überraschende Fakten vor. Der angeklagte 25-jährige Großhandelskaufmann wird schließlich zu einer Geldstrafe verurteilt, legt aber Berufung gegen die Entscheidung ein.

Ein 64-Jähriger aus dem Landkreis Starnberg hatte sich gewundert, als er von einem Telefonanbieter wegen offener Rechnungen und des Kaufs von zwei Handys angemahnt wurde. Er habe weder die Handynummern gekannt, sagt er im Zeugenstand, noch einen Vertrag abgeschlossen, geschweige denn jemals die fraglichen Geräte bekommen. Die Verträge, die online abgeschlossen worden waren, hatten den Lastwagenfahrer als Auftraggeber und als Lieferadresse die Anschrift des Angeklagten vermerkt.

Der Verteidiger des Angeklagten sagte, es falle ein falscher Verdacht auf seinen Mandanten. Der Fall verhalte sich ganz anders: Es habe jemand die Daten seines Mandanten missbraucht. Die Handys habe der 25-Jährige in diesem Fall auch nie bekommen. Jedenfalls bekam der 64-jährige Zeuge eines Tages Besuch von der Gerichtsvollzieherin, musste mehr als 800 Euro für die angemahnten Rechnungen und Mobiltelefone zahlen, obwohl er gar nichts davon hatte.

Die zweite Zeugin, die im Prozess auftrat, war eine Polizeibeamtin, die in dem Fall nachermittelt und sich auch bei den Telefonanbietern kundig gemacht hatte. Im Zuge ihrer Recherchen stieß sie auf ein Verfahren nach Jugendstrafrecht, dessen Verfolgung eingestellt worden war, nachdem der Angeklagte ein Geständnis abgelegt und 120 Sozialstunden geleistet hatte.

Der Angeklagte damals war genau derselbe wie in der aktuellen Verhandlung am Amtsgericht Wolfratshausen. Untreue in 37 Fällen war ihm 2011 zur Last gelegt worden. Damals arbeitete er in einem Handy-Laden im Nordlandkreis. Er hatte Einnahmen wie etwa Prepaid-Karten nicht verbucht und wie im jetzigen Fall im Namen anderer Handys geordert und Verträge abgeschlossen. Damals flog er zum einen auf, weil Geld in der Kasse fehlte und weil Kollegen und Bekannte bei der Durchsicht ihrer Kontoauszüge auf Abbuchungen stießen, die sie sich nicht erklären konnten. An die Kundendaten kam er problemlos über das Geschäft heran, "diese nutzte er analog für seine Zwecke", so die Zeugin. Wie Handy-Ortungen ergeben hatten, betrieb der 25-Jährige einen schwunghaften Handel mit Handys.

Das Gericht wie auch die Verteidigung waren überrascht von den Ermittlungen der Polizeibeamten. "Ich habe das gar nicht gewusst", wunderte sich Richter Helmut Berger. "Das müsste im Bundeszentralregister (BZR) eingetragen sein, da steht aber nichts." Der Angeklagte beriet sich kurz mit seinem Rechtsanwalt. Der argumentierte anschließend, das damalige Verfahren habe nichts mit dem aktuellen zu tun. Allerdings räumte der Verteidiger ein, dass "die Sache vielleicht ein schlechtes Licht auf meinen Mandanten wirft".

Die vorangegangen Delikte zeigten, so die Staatsanwältin, dass der Angeklagte, der inzwischen arbeitslos ist, "kein unbeschriebenes Blatt" sei. Der Richter verurteilte den 25-Jährigen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 20 Euro.

Der Angeklagte geht in Berufung, will die Entscheidung nicht akzeptieren. "So ein Zufall, immer wieder diese Zufälle", wandte sich der Richter an den Angeklagten, "dass Sie mit Handys überschüttet werden."

© SZ vom 22.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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