Benediktbeuern/München:Nach Sturz auf Hütte: Gericht regt Vergleich an

Es war ein ungewöhnliches Unglück: Bei einer Übernachtung auf der Tutzinger Hütte bei Benediktbeuern stürzte ein Wanderer aus einer Fluchttüre in die Tiefe und ist seither querschnittgelähmt. Der Mann verklagte die Betreiber der Hütte auf Schadenersatz. In der zweiten Instanz sah das Oberlandesgericht München am Dienstag allerdings ein deutliches Mitverschulden des Mannes und regte Vergleichsgespräche an. Der Mann war im Oktober 2016 nachts angetrunken durch eine Fluchttür auf eine Plattform ins Freie gelangt und dreieinhalb Meter tief auf eine Steinmauer gestürzt. Seitdem sitzt er im Rollstuhl. Das Landgericht München II hatte ihm vor einem Jahr Schadenersatz zugesprochen. Demnach sollte der Hüttenbetreiber und die betreffende Sektion des Deutschen Alpenvereins dem Kläger 60 Prozent aller aus dem Unfall resultierenden Schäden ersetzen. Das Oberlandesgericht will nun bis September abwarten, ob ein Vergleich zustande kommt.

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