Beim Zünden erwischt:18-Jähriger bringt Böller aus Tschechien mit - und geht in Arrest

Kampf gegen gefährliche Silvesterböller

Legale Böller haben eine Registrier- und eine Identifikationsnummer. Illegale dürfen nicht vom Ausland eingeführt und schon gar nicht gezündet werden.

(Foto: dpa/Tobias Kleinschmidt)

Der Wolfratshauser Richter will den Schüler zu Sozialstunden verurteilen. Doch die sind dem Angeklagten zu anstrengend.

Von Benjamin Engel

Mit zwei Freunden ist ein 18-jähriger Schüler aus dem Landkreis im August vorigen Jahres nach Tschechien zum Paintball-Spielen gefahren. Dort kauften sie auf einem Asia-Markt einige in Deutschland verbotene Böller. Wieder in Bayern zurück zündeten sie die Knallkörper unter einer Autobahnbrücke bei Hörlmühle im oberpfälzischen Waidhaus - und wurden von der Polizei erwischt. Deshalb musste sich nun der junge Mann wegen unerlaubter Einfuhr und Umgangs mit gefährlichen explosiven Stoffen vor dem Wolfratshauser Amtsgericht verantworten. Richter Urs Wäckerlin hätte eine Ahndung mit Sozialstunden für ausreichend gehalten. Doch weil die dem jungen Mann zu anstrengend erschienen, verurteilte er ihn zu einem Freizeitarrest in einer Haftanstalt.

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) testet und lässt Böller für den deutschen Markt zu. Legale Böller haben unter anderem eine Registrier- und eine Identifikationsnummer. Doch ein BAM-Prüfzeichen fehlte auf den Knallkörpern der drei Freunde.

Der Schüler gab zu, die Böller in Tschechien gemeinsam mit seinen Freunden gekauft zu haben. Er schilderte, dass er auf der Rückfahrt am Steuer gesessen habe. Es sei noch dunkel und er müde gewesen. Sie seien zu dritt aus dem Auto gestiegen. Beim Zünden seien sie davon ausgegangen, dass sie noch in Tschechien waren, rechtfertigte er sich. "Es war nicht die Absicht, das mit nach Deutschland zu nehmen." Doch er will nur zwei Böller für fünf Euro gekauft und keinen selbst losgelassen haben. "Weil ich Angst hatte, dass etwas passiert."

Der Jugendgerichtshelfer schlug für den Schüler eine freiheitsentziehende Maßnahme nach Jugendstrafrecht vor. Problematisch sei, dass dieser ihn gefragt habe, ob er Sozialdienste ablehnen könne. Außerdem verstehe er nicht, dass der junge Mann bereits kurz vor dem jetzigen Vorfall schon einmal verbotene Böller losließ. Wegen Sachbeschädigung und Diebstahl war der Schüler bereits angeklagt worden. In beiden Fällen wurden die Verfahren eingestellt.

Der junge Mann gab an, dass ihm die letzten 16, 18 Sozialstunden schon gereicht hätten. Er wisse ja nicht, ob es jetzt übertrieben viele würden. Die Staatsanwältin beantragte, ihn zu einem Freizeitarrest von zwei Tagen zu verurteilen. Denn Sozialdienste lehne er ab, sagte sie.

Richter Urs Wäckerlin sprach den jungen Mann schuldig. Ihm fiel es sichtlich schwer, dessen Schilderungen nachzuvollziehen. Aus seiner Sicht müsse der junge Mann gewusst haben, dass er schon in Deutschland gewesen sei. Er sei der Fahrer gewesen. An der Grenze stünden Hinweisschilder. Die Sprache sei anders. Für den Richter stand unzweifelhaft fest, dass der junge Mann nicht so ahnungslos gewesen sei, wie er vorgebe. Ob er nun die Böller selbst zündete, sei fürs Strafmaß nicht entscheidend. Der Richter erklärte, dass der Vorfall an sich ein Fall für Sozialstunden gewesen wäre. Doch es sei kaum sinnvoll, diese gegen den Willen des Schülers zu verhängen. Er nehme das so zur Kenntnis. "Sie sind ein erwachsener Mann und wissen, was sie sagen." Deswegen verurteilte er ihn zu einem Freizeitarrest von zwei Tagen. Der Richter mahnte den Schüler. Sollte er nochmals vor Gericht landen, werde die Sache anders ausgehen. Es drohten dann Dauerarrest und am Ende eine Jugendstrafe. "Ich hoffe, wir sehen uns nicht mehr wieder", sagte Wäckerlin.

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