Bedeutendes Bauwerk in Kochel:Petition zurückgezogen

Schützer des Verstärkeramts setzen stattdessen auf Klage

Von Petra Schneider, Kochel am See

Der Weilheimer Architekt Heiko Folkerts hat seine Petition gegen die Abrissgenehmigung des ehemaligen Kochler Verstärkeramts zurückgezogen. Eigentlich stand das Thema am Mittwoch auf der Tagesordnung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst; am Vorabend haben Folkerts und seine Mitstreiter allerdings einen Rückzieher gemacht. Die Gefahr sei zu groß gewesen, dass "wir mehr verlieren als gewinnen", erklärt er.

Es habe sich abgezeichnet, dass die CSU nicht gewillt sei, die Petition zu unterstützen, auch die Freien Wähler seien wohl eingeknickt und hätten sich hinter Bürgermeister Thomas Holz (CSU) und Landrat Josef Niedermaier (FW) gestellt. Ein Scheitern der Petition wäre eine "Steilvorlage für den Bürgermeister" gewesen. Folkerts setzt nun auf die Popularklage gegen den Bebauungsplan der Gemeinde, die er am 8. Juni beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht hat.

Laut Folkerts gebe es Hinweise, dass der Bürgermeister die Gemeinde während des Bebauungsplanverfahrens falsch informiert habe: Das Landesamt für Denkmalpflege habe sehr wohl einen Eintrag in die Denkmalliste geprüft. Bürgermeister Holz sieht sich dagegen in beiden Fällen bestätigt: Folkerts habe die Petition wohl wegen fehlender Erfolgsaussichten zurückgezogen. "Wahrscheinlich wollten sich die Petenten eine krachende Niederlage ersparen", sagt Holz. Auch in Bezug auf die Popularklage ist er siegessicher. Der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt sei zu einem eindeutigen Schluss gekommen: Der Bebauungsplan, der den Abriss des Verstärkeramts und den Neubau von Bauhof, Wohnungen, Obdachlosenunterkünfte und Vereinsräume vorsieht, sei unter verfassungsgerichtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden. "Damit hat die Klage keine Aussicht auf Erfolg." Das Landesamt für Denkmalpflege sei nicht nur beim Bebauungsplanverfahren beteiligt gewesen, sondern auch bei einem Ortstermin detailliert über die Planungen informiert worden, habe sich aber nicht aktiv in das Verfahren eingebracht oder auf eine mögliche Denkmaleigenschaft hingewiesen.

Dass die Behörde erst eineinhalb Monate nach Inkrafttreten des Bebauungsplans die Denkmaleigenschaft festgestellt habe, könne nicht der Gemeinde angelastet werden, sagt Holz.

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