Süddeutsche Zeitung

Beachten:Regeln für Räumfeuer

Das Landratsamt weist darauf hin, dass Gartenabfälle nur in kleiner Menge in der braunen Biotonne, in größerer in den Grüngut-Annahmestellen zu entsorgen sind. In Wald oder Flur dürfen sie nicht abgelagert werden. Verbrannt werden darf Grüngut nur von zwei Personen im Freien, außerhalb bebauter Ortsteile, werktags zwischen 8 und 18 Uhr. Eine der Personen muss mindestens 16 Jahre alt sein. Räumfeuer sind dem Landratsamt, Telefon 08041/505-356, und der Integrierten Leitstelle, Telefon 0881/92 58 51 00, zu melden.

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SZ vom 22.04.2017 / sci
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