Während die gesetzlichen Krankenkassen mit dem kürzlich beschlossenen Sparpaket der schwarz-roten Koalition zufrieden sein können, regt sich massiver Unmut bei den Kommunen. Denn das Gesetz ziehe zahlreiche Leistungskürzungen und Einsparungen für Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft nach sich, heißt es in einer Pressemitteilung des Bayerischen Städtetags. Starnbergs Landrat Stefan Frey (CSU) reagierte prompt und übte scharfe Kritik. Ihm schlossen sich weitere Amtskollegen wie der Ebersberger Landrat Robert Niedergesäß (CSU) und Ludwig Schmid (Freie Wähler) aus dem Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen an. „Das Gesetz ändert nichts an der Struktur“, sagt Schmid, „es ist nichts anderes als ein Kostendefizitverlagerungsgesetz.“
Das Sparpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht unter anderem Ausgabenkürzungen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und Pharmabranche vor, aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Für 2027 soll damit eine Entlastung der Kassen von 18,8 Milliarden Euro erreicht werden – und somit die Beiträge auf einem stabilen Niveau bleiben.
So toll es sei, dass durch das neue Gesetz die Versicherungsbeiträge nicht in die Höhe schnellen sollen, so sehr verschärfe der Beschluss die ohnehin schon prekäre wirtschaftliche Lage der kommunalen Krankenhäuser, betont Schmid. Die Träger der Häuser müssen für die Defizite der Kliniken aufkommen. Dieses Minus wird durch das Beitragssatzstabilisierungsgesetz erhöht: Prognostiziert werden zusätzlich zwischen 950 Millionen und 1,4 Milliarden Euro Defizit für alle bayerischen Kliniken. „Das sind auf die einzelnen runtergebrochen zwischen vier und sieben Millionen Euro im Jahr“, so Schmid.
Für die Landkreise, die Träger von Krankenhäusern sind, bedeute dies, dass diese Kostensteigerungen sich ungebremst auf die Kreishaushalte niederschlagen. Wie das zusätzliche Defizit kompensiert werden könne, müssten die kommenden Wochen und Monate zeigen, sagt Schmid. Da die wichtigste Einnahmequelle der deutschen Landkreise die Kreisumlage ist, werden letztlich Städte und Gemeinden zur Kasse gebeten. Mit den Bürgermeistern habe es Gespräche gegeben, betont der Tölzer Landrat. „Unser Haushalt wird kein schöner werden.“

Vom „Hammer aus Berlin“ sprach Ebersbergs Landrat Robert Niedergesäß (CSU) kürzlich im Kreis- und Strategieausschuss des Landkreises. Dort musste man sich ohnehin mit den mittlerweile tiefroten Zahlen befassen, in die der Landkreis gerutscht ist. Die nun beschlossene Reform macht alles noch einmal deutlich schlimmer. Statt zehn Millionen wird das Minus des kreiseigenen „Klinikums Ebersberg München Ost“ durch die Reform künftig 14 Millionen betragen. Wie der Landkreis das bewältigen soll, ist völlig unklar. Wie schwierig die Lage ist, zeigt auch die Tatsache, dass der Ebersberger Landrat zum ersten Mal in der Geschichte eine Haushaltssperre ausrufen musste.
Ingo Kühn, Geschäftsführer der Kreisklinik Wolfratshausen gGmbH, versteht, worauf das Gesetz abzielt. „Entscheidend ist jedoch, dass notwendige Konsolidierungsmaßnahmen nicht zulasten der Patientenversorgung und der wirtschaftlichen Stabilität der Krankenhäuser gehen“, sagt er. Der Jahresabschluss 2024 der Kreisklinik Wolfratshausen (ohne Kreispflegeheim Lenggries) weist einen Jahresfehlbetrag von rund 3,1 Millionen Euro aus. Das spiegle die schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wider. „Die kurzfristig beschlossenen Änderungen im Stabilisierungsgesetz belasten unsere wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zusätzlich“, sagt Kühn. Wie sich die finanziellen Auswirkungen konkret darstellen werden, hänge von zahlreichen Faktoren ab und lasse sich derzeit nicht abschließend beziffern. „Klar ist jedoch, dass die gesetzlichen Änderungen die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser weiter verschärfen werden.“
Selbstverständlich überprüfe man kontinuierlich alle Prozesse auf Wirtschaftlichkeit, betont der Klinik-Geschäftsführer. Weitere Einsparungen dürften jedoch nicht dazu führen, dass Qualität, Patientensicherheit oder die Versorgung im Landkreis beeinträchtigt würden. Allerdings seien die Handlungsspielräume vieler Krankenhäuser begrenzt, erklärt Kühn. Ein erheblicher Teil der Kosten entstehe durch gesetzliche Vorgaben, Tarifsteigerungen sowie die notwendige Vorhaltung einer leistungsfähigen Notfall- und Patientenversorgung. Landrat Schmid spricht davon, dass die Kommunen den Druck nach oben verstärken müssten. Es könne nicht angehen, dass Reformen, die von Bund und Ländern beschlossen würden, zulasten von Städten und Gemeinden gehen. „Ein Ausbaden kann es nicht auf Dauer sein“, sagt er.

Das sieht der Starnberger Landrat Stefan Frey ebenso. „Berlin entlastet die eigene Bilanz, und die Rechnung geht an die Kliniken, ihre Beschäftigten und die Landkreise, die für die Versorgung geradestehen“, erklärt er. Das sei keine Sparpolitik, sondern Lastverschiebung nach unten. Starnberg wendet schon jetzt mehr als 20 Millionen Euro im Jahr auf, damit die Kliniken ihren Auftrag zur öffentlichen Gesundheitsversorgung erfüllen können. Nach den neuen Vorgaben rechnet Frey von 2027 an mit fünf bis sechs Millionen Euro zusätzlich. Dies liege auch daran, dass tariflich vereinbarte Löhne nicht mehr vollständig refinanziert werden. „Wer Pflegekräften und Ärztinnen und Ärzten faire Löhne zusagt, deren Tarifsteigerungen aber nur noch zur Hälfte berücksichtigt, hat sein Versprechen auch nur zur Hälfte gehalten“, sagt der Landrat.
Für Frey ist klar: „Ich werde die öffentliche Gesundheitsversorgung im Landkreis nicht aufs Spiel setzen, weil der Bund sich seiner Verantwortung entzieht.“ Er fordert weniger Bürokratie, weniger starre Personalvorgaben, weniger ausufernde Prüfungen und weniger Strafzahlungen im Abrechnungswesen. „Wer den Kliniken die Mittel kürzt, muss ihnen wenigstens die Fesseln lösen“, sagt er. Fachkräfte sollten am Patienten arbeiten, nicht aber an Nachweisen für Prüfer. Gleichwohl hofft Frey jetzt auf Schützenhilfe durch den Freistaat: In einem Sieben-Punkte-Plan ist vorgegeben, welche Leistungen die kommunalen Versorger in der öffentlichen Gesundheitsversorgung unbedingt erbringen sollen.

