Bauausschuss:Gegen Lärmschutz und neues Café

Lenggries pocht auf Einhaltung des städtebaulichen Konzeptes

Von Petra Schneider, Lenggries

In Lenggries wird streng darauf geachtet, dass das Ortsbild erhalten bleibt. Auch an Regelungen für eine künftige Entwicklung will man offenbar festhalten. Im Bauausschuss wurde am Montag deshalb einstimmig die Errichtung einer Lärmschutzwand an der Eisvogelstraße abgelehnt - obwohl die Bauverwaltung diese für vertretbar hielt. Nach dem Willen der Eigentümerin sollte eine zwei Meter hohe Holzwand errichtet werden. Sie war auf einer Länge von 14 Metern entlang der Ostseite des Grundstücks geplant, um den Lärm von der Tölzer Straße abzumildern.

Entsprechend der Ortsgestaltungssatzung seien Einfriedungen zwar nur bis zu einer Höhe von 1,20 Metern zulässig und auch nur in bestimmten Ausführungen. Wegen der "verkehrsbedingten Lärmemissionen" werde die Abweichung aber als "sinnvoll und vertretbar" erachtet, sagte Maria Gaisreiter vom Bauamt. Zudem füge sich die geplante Wand aus Lärchenholz "optisch in das Gesamtbild entlang der Kreisstraße gut ein". Das sahen die Gemeinderäte im Bauausschuss anders. "Wenn da jeder einen zwei Meter hohen Zaun macht, weiß ich nicht, ob das schön ist", sagte Bernhard Simon (CSU). Dem schloss sich auch Hans Proisl (FWG) an: Eine Lärmschutzwand in dieser Form mache das Ortsbild kaputt. "Das schaut dann aus wie in Bad Tölz an der B 13."

Nicht behandelt wurde am Montag der Vorbescheidsantrag über eine Umnutzung des ehemaligen Autohauses Meßmer. Alfred Kellner, der in Lenggries bereits zwei Bäckerei-Filialen betreibt und an der Bergbahnstraße eine größere Backstube mit Verkaufsladen, Cafébereich, Büro und Aufenthaltsräumen einrichten will, zog seinen Antrag zurück. Vorausgegangen war ein Ortstermin, den der Bauausschuss im April beschlossen hatte. Vom Tisch sei das Vorhaben damit aber nicht, sagte Gaisreiter auf Nachfrage. "Der Antragsteller muss sich ein paar Gedanken machen und neu planen." Knackpunkt des Antrags ist, dass derzeit auf dem Areal ein Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet aufgestellt wird, der ausdrücklich Einzelhandel ausschließt. Die Bauleitplanung wurde durch den Erlasse einer Veränderungssperre gesichert.

Damit soll dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) Rechnung getragen werden, das 2017 beschlossen wurde: Es sieht unter anderem vor, Einzelhandel außerhalb zentraler Versorgungsbereiche zu verhindern, um die Ortsmitte nicht zu schwächen. Unproblematisch an dem Antrag von Kellner ist laut Bauverwaltung die Einrichtung von Backstube, Konditorei und Büroräumen. Der geplante Ladenverkauf und das Café widersprächen allerdings dem Bebauungsplan und auch den Zielen des ISEK. Zudem stünden zwei Pachtflächen zur Verfügung, für die ebenfalls sicher gestellt werden müsse, dass Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen seien.

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