Badeverbot unnötig:Penzberg kann Badestege frei geben

Eitzenberger Weiher

In wenigen Wochen ist die Absperrung der Stege an den öffentlichen Badeplätzen in Penzberg Geschichte.

(Foto: Manfred_Neubauer)

Der beauftragte Rechtsanwalt sieht am Kirnbergsee und Eitzenberger Weiher kein Haftungsrisiko für die Stadt. Allerdings müssen neue Schilder angebracht werden.

Von Alexandra Vecchiato

Die Badesaison in Penzberg ist gerettet. Rechtsanwalt Georg Krafft aus München hatte gute Nachrichten für den Penzberger Stadtrat: Die Badestege und Flöße am Kirnbergsee und Eitzenberger Weiher dürfen von Badegästen künftig wieder genutzt werden - wenn auch das städtische Verbot erst in einigen Wochen aufgehoben werden kann. Denn die Stadt muss ein paar Hausaufgaben erledigen, ehe sie sicher sein kann, bei einem Unfall an den Weihern nicht haftbar gemacht werden zu können. Eine neue Beschilderung und ein schriftliches Sicherheitskonzept seien nötig, sagte Krafft.

Die Kanzlei Tacke Krafft hat die Stadt 2016 vor Gericht vertreten, nachdem eine Münchnerin am Eitzenberger Weiher mit einer Badekabine umgefallen war und sich dabei verletzt hatte. In zweiter Instanz konnte die Stadt diesen Rechtsstreit auf Schadenersatz für sich entscheiden. Dass nun Kommunen nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2017 verpflichtet sind, in kommunalen Schwimmbädern Aufsichtspersonal zu stellen, sei ein bekanntes Problem, sagte Krafft. In diesem BGH-Fall hatte sich ein zwölfjähriges Mädchen in einem Naturschwimmbad in Rheinland-Pfalz im Befestigungsseil einer Boje mit dem Arm verfangen. Es überlebte knapp und wird aufgrund von Hirnschäden sein Leben lang schwerstbehindert sein. Seine Kanzlei sei auf Fragen zur Haftung und Verkehrssicherungspflichten spezialisiert, erklärte der Münchner Anwalt. Er habe sich dieses Urteil angesehen und sei sich sicher, dass es nicht auf die Penzberger Badeweiher angewendet werden könnte. Denn für jenes kommunale Naturbad wurde Eintritt von den Badegästen verlangt und es gab eine Nutzungssatzung.

Beides treffe auf die öffentlichen Badeplätze der Stadt Penzberg nicht zu. Weder gebe es eine sogenannte Entgeldpflicht noch irgendwelche Satzungen - zumindest nicht für den Kirnbergsee. In Rücksprache mit einem Richter seien sich die Juristen einig, dass die Stadt deshalb nur eine eingeschränkte Verkehrssicherungspflicht habe. "Eine Badeaufsicht braucht es nicht", betonte Krafft.

Als Beispiel nannte der Anwalt den Riemer Badesee, für den seine Kanzlei dieses Problem ebenfalls behandelt. Dort gebe es sogar Bojen, zwei Kioske und mehr - und auch dort muss kein Aufsichtspersonal am Ufer rund um die Uhr parat stehen. Er habe sich die Penzberger Weiher angeschaut und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beschilderung mit Hinweisen auf die Haftung und ähnliches veraltet sei. Sie müsse erneuert und ergänzt werden. "Dann können die Stege inklusive der Badeflöße wieder freigegeben werden." Ferner werde seine Kanzlei ein schriftliches Sicherheitskonzept erarbeiten. Dieses sei zur Dokumentation notwendig. Sollte tatsächlich ein Unfall an den Weihern passieren und die Kripo die Ermittlungen aufnehmen, könne die Stadt das Konzept der Staatsanwaltschaft vorlegen. "Ich bin mir sicher, dass die Ermittlungen eingestellt würden."

Krafft machte dem Gremium aber auch deutlich, dass es "kleine Nebenkriegsschauplätze" gebe, etwa die beiden Campingplätze. Auch existiere eine Benutzungsordnung für den Eitzenberger Weiher aus dem Jahr 1991, die eventuell aufgehoben werden müsste.

Auf die Frage von Thomas Keller (SPD), wann die Stege und Flöße freigegeben werden könnten, antwortete Krafft, er werde ein vorläufiges Sicherheitskonzept bis Mitte Juli erstellen. Die Endfassung werde im Herbst/Winter fertig sein. "Ich brauche dafür eine gewisse Zuarbeit der Verwaltung", sagte der Rechtsanwalt. So müsse er wissen, ob es in den vergangenen Jahren zu Badeunfällen gekommen sei. "In Hinblick auf besondere Gefahrenstellen." Auch müsse geklärt werden, "was wann errichtet wurde". Und er müsse klären, ob es DIN-Normen für Verankerungen in bestimmten Wassertiefen gebe und ähnliches.

Ob sich das Konzept nicht schneller erstellen ließe, hakte Kerstin Engel (Grüne) nach. Nein, betonte Krafft. Wenn er mit seinem Namen einstehe, müsse alles Hand und Fuß haben. Die Badegäste hielten sich ohnehin nicht an das Verbot. Davon habe er sich bei der Besichtigung selbst überzeugen können.

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