Süddeutsche Zeitung

Jagd:Vorsicht, Schlagfalle!

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Tierschützer warnen vor den Geräten, weil auch Katzen und Hunde immer wieder darin verenden: Verboten sind die Fangeisen dennoch nicht.

Von Julia Schneidawind, Bad Tölz-Wolfratshausen

Bei Eingabe der Begriffe "Schwanenhals" oder "Ei-Abzugeisen" in eine Internetsuchmaschine braucht man starke Nerven. Das Internet ist voll von Bildern und Meldungen über in Fallen geratene Haustiere und die schlimmen Folgen. Tierschützer warnen vor den Totfang-Fallen, die in Deutschland entgegen weitverbreiteter Meinung nicht generell verboten sind. Das beunruhigt viele Tierliebhaber und Haustierbesitzer, die sich um das Wohl ihrer Vierbeiner sorgen.

Auch im Landkreis werden die Fallen eingesetzt. An den nächsten beiden Wochenenden finden die jährlichen Prüfungen für Fangeisen zur Fallenjagd statt. Seit dem Jahr 1999 müssen die sogenannten Schlagfallen im Rhythmus von fünf Jahren auf ihre Klemmkraft geprüft werden. Bei der Prüfung soll sichergestellt werden, dass das in die Falle tappende Tier durch die Wucht des Schlages auch sofort getötet wird. Dem Tier soll ein langes, leidvolles Verenden erspart werden.

In Bayern sind Fallen des Typs "Schwanenhals" und "Eiabzugeisen" erlaubt. Beide Modelle sind frei im Handel erhältlich. Laut dem Tölzer Landratsamt sind derzeit 22 Schlagfallen im Einsatz. Die Jagdausübung mit Hilfe von Schlagfallen spiele aber eine eher unwesentliche Rolle, teilt die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes mit. Mit Schlagfallen würden vor allem Füchse, Marder und Dachse gejagt, die die Jäger unter dem Begriff "Haarraubwild" zusammenfassen, erklärt Jürgen Wefelscheid, Sprecher des Kreisjagdverbandes Bad Tölz. "Vom Ansitz des Jägers ist ein Fuchs schwer sichtbar", erklärt Wefelscheid. Da stelle die Fallenjagd eine deutlich leichtere Methode dar. Das Jagen mit dem Fangeisen sei insbesondere eine probate Methode, wenn es zu viele Füchse gebe. So könne man den Bestand reduzieren.

Der Sachgebietsleiter Naturschutz des Landratsamtes, Franz Steger, weist darauf hin, dass nicht jeder Jäger so jagen dürfe. Um zum Einsatz von Fangeisen in Bayern berechtigt zu sein, ist der Besuch eines Lehrgangs zusätzlich zum normalen Jagdschein vorgeschrieben.

Außerdem müsse jede Falle bei der Jagdbehörde gemeldet werden und es dürfe lediglich in sogenannten Fallbunkern gejagt werden, die mit einer Umzäunung abgesichert sein müssen. Damit solle verhindert werden, dass andere Tierarten als die bejagte, wie Katzen oder Hunde oder auch ein Mensch in die Falle geraten.

Tessy Lödermann, Vizepräsidentin des Landesverbands Bayern des Tierschutzbunds, reichen diese Sicherungsvorkehrungen nicht aus: "Eine Schlagfalle hat keine Augen." Die Fallen erkennen nicht wer oder was in die Falle gerät und somit blieben sie eine Gefahr. Lödermann sagt, sie sei eine strikte Gegnerin der Totfangjagd und habe bereits in ihrer Funktion als Landtagsabgeordnete für die Grünen für ein Verbot der Schlagfallenjagd gekämpft. Der von ihr 1993 eingereichte Gesetzesentwurf für ein generelles Verbot sei vom bayerischen Landtag fraktionsübergreifend angenommen, allerdings bereits kurz darauf vom damals noch bestehenden Bayerischen Senat verhindert worden.

Immer wieder komme es vor, dass Katzen oder Hunde in eine Schlagfalle geraten, erklärt Lödermann. Das Perfide daran sei vor allem, dass Katzen meist mit ihren Pfoten versuchten, den Köder aus der Schlagfalle heraus zu fischen. Abgeschlagene Vorderläufe seien häufig das traurige Ergebnis.

Auch Bernhard Wahler vom Tierschutzverein Geretsried spricht sich für ein striktes Verbot solcher Fallen aus: "Ein guter Jäger benötigt keine Schlagfalle." Markus Lehner, Inhaber des Tölzer Waffenstüberls, erklärt, Jagdeisen könnten zwar frei im Handel erworben werden; Verkäufer sollten aber darauf achten, dass Interessenten auch über die nötige Schulung zur Verwendung legitimiert seien. Er selbst hält die Fallenjagd schon allein aus Zeitgründen für eher uninteressant.

In Bayern ist jeder Fallenjäger dazu verpflichtet, die Falle bei Einsatz jeden Morgen daraufhin zu überprüfen, ob sich ein Tier darin befindet - dies gilt nicht nur für Totfang- sondern auch für Lebendfallen. Lehner sieht zudem durchaus ein erhöhtes Risiko, dass andere Tiere, wie beispielsweise unter Naturschutz stehende Arten wie etwa Biber oder aber auch unachtsame Menschen durch solche Fallen verletzt werden können. "Das Risiko ist da", sagt Lehner.

Johann Disl, der an diesem Wochenende in Bad Tölz die Fallen prüfen wird, rechnet mit wenig Andrang. Bereits voriges Jahr seien lediglich zwei bis drei Fallenbesitzer zu dem Termin erschienen. Laut Gesetz ist es ausreichend, wenn die Besitzer die Fallen vor der erstmaligen Verwendung und in Zeitabständen von fünf Jahren begutachten lassen.

In den Bundesländern Berlin und Saarland ist der Totfang bereits gänzlich verboten.

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SZ vom 11.09.2015
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